<a href="https://www.stol.it/artikel/politik/svp-im-zwiespalt-anhoerung-zum-wohnbaugesetz-auf-der-kippe" target="_blank" class="external-link-new-window" title="Wohnbau">Wie s+ berichtete</a>, war die Mehrheit nicht erfreut darüber, dass Franz Ploner (Team K), Zeno Oberkofler (Grüne) sowie der SVP-Abgeordnete Franz Locher einen Antrag auf Abhaltung einer Anhörung zum Wohnbaugesetz eingereicht hatten.<BR /><BR /> „Es handelt sich um eine Reform, die zahlreiche Änderungen mit sich bringt, und daher ist es wichtig, alle Interessensvertreter anzuhören“, sagt Oberkofler. Jetzt könne damit gerechnet werden, dass die Wohnbaureform statt im Mai erst im Juni durch den Landtag gebracht wird. <h3> Experte reist auch aus Wien an</h3>Wir verzögern die Arbeiten nicht“, stellt Oberkofler klar. Landeshauptmann Arno Kompatscher habe die Wohnbaureform bereits im Herbst 2024 angekündigt und dies auch nicht eingehalten. „Jetzt lassen wir uns nicht treiben.“ <BR /><BR />Der Ausschuss stimmte dem Antrag auf Anhörung zu, man einigte sich auf den 14. April als Termin. Wie die Vorsitzende Waltraud Deeg (SVP) erklärt, sei die Anhörung wichtig, um sich zum Thema auszutauschen und einzelne Aspekte zu vertiefen. <BR /><BR />Auf der Einladungsliste des Ausschusses stehen Experten aus dem Wohnbaubereich: die Arche im KVW, das Ressort und die Abteilung Wohnbau, das Arbeitsförderungsinstitut, der Bund der Genossenschaften, das Baukollegium, Wirtschaftsverbände und die Maklervereinigung. Auch ein Experte aus Wien zum gemeinnützigen Wohnbau wird angehört. <h3> Umstrittener Gesetzentwurf</h3>Der 4. Gesetzgebungsausschuss behandelte im Anschluss den Landesgesetzentwurf „Familienberatungsstellen in Südtirol“, eingebracht von Gesundheitslandesrat Dr. Hubert Messner. Dieser Entwurf war im Vorfeld nicht unumstritten. So sieht der Gesetzentwurf eine neue Figur vor, den Berater für klinische Ethik. Beeinflusst oder unterstützt dieser Familien? „Er hat nur die Funktion, falls von ihnen gewünscht, die Dienste und Familien in Ethikfragen zu beraten“, heißt es aus dem Gesundheitsressort. Die Grüne Landtagsfraktion kritisierte, dass die Präsenz eines Basisteams aus Psychologe, Gynäkologe, Hebamme und Sozialarbeiter in Außenstellen nicht kontinuierlich gewährleistet sein muss und diese trotzdem als Familienberatungsstellen gelten. <BR /><BR />Abgelehnt wurde Oberkoflers Antrag, in den Familienberatungsstellen pharmakologische Abtreibungen, in Zusammenhang mit einer gesundheitlichen und psychologischen Betreuung, zu ermöglichen. Der Ausschuss genehmigte den Entwurf mit 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen.