„Der Landeshauptmann hat aber mit der Regierung in Rom vereinbart, dass die Änderungen erst vom neuen Landtag vorgenommen werden“, sagt Vizepräsident Sepp Noggler. Wie berichtet, waren <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/suedtiroler-wolfsgesetz-wird-nicht-angefochten" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Änderungen am Wolfsgesetz zugesagt worden, um eine Anfechtung zu vermeiden.</a><h3> Rekurse von Tierschützern angekündigt</h3> Die wichtigste Änderung ist, dass man 15 Tage auf das Gutachten der staatlichen Umweltbehörde ISPRA zur Entnahme von Wölfen wartet und nicht 10. „Wir halten diese Auflage auch ohne die gesetzliche Basis ein“, sagt Landesrat Arnold Schuler. <BR /><BR />Ob ein Gericht die Nicht-Anpassung des Gesetzes ebenso locker sieht, wird sich weisen. Rekurse der Tierschützer gegen Abschüsse wird es sicher geben.<BR /><BR /><b> <a href="https://www.stol.it/tag/Gro%C3%9Fraubtiere" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Mehr zum Problem mit den Großraubtieren lesen Sie hier. </a></b>