Bedeutet dieses Urteil jetzt, dass auch in Südtirol keine Abschussverordnungen mehr erlassen werden können?<BR /><BR />Eine Entnahme wird jedenfalls schwieriger, meint Prof. Walter Obwexer. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1050588_image" /></div> <BR />Indirekte Schäden, die die Wölfe für Landwirtschaft und Tourismus verursachten, könnten dabei nicht mehr als Begründung vorgebracht werden. Zudem werde Südtirol verstärkt Herdenschutzmaßnahmen setzen müssen. Doch damit nicht genug: Der EuGH habe festgestellt, dass der günstige Erhaltungszustand nicht nur im Mitgliedsstaat – im Falle von Südtirol wäre es Italien – geprüft werden und vorhanden sein müsse, sondern auch in der Region. „Und in Südtirol haben wir sicher keinen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes“, meint Prof. Obwexer. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1050591_image" /></div> <BR /><BR />Landwirtschafts-Landesrat Luis Walcher bleibt trotzdem zuversichtlich. „So ein Urteil erleichtert unsere Sache sicherlich nicht“, meint Landesrat Luis Walcher. Noch dazu, wo das Urteil ein Nachbarland Südtirols betreffe – das Bundesland Tirol. Man werde jetzt das Urteil genau lesen und schauen, welche Stellen für Südtirol problematisch sein könnten. Eines steht für Walcher bereits fest: „Wir werden bei der Begründung viel genauer sein müssen.“ Eine Abschuss-Verordnung werde damit noch bürokratischer als bisher. Aber: „Wir werden unseren eingeschlagenen Weg weiterhin gehen“, verspricht der Landesrat. „Ich bin relativ sicher, dass wir in den nächsten Wochen auch an Entnahmen denken können, wenn es zu Rissen kommt. Derzeit gibt es erst wenige Risse, die uns dokumentiert und bekannt sind.“ Das Ziel bleibe weiter, den Schutzstatus zu senken. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1050594_image" /></div> <BR />„Die ganz großen Auswirkungen auf Südtirol sehe ich bei diesem EuGH-Urteil nicht“, meint Europaparlamentarier Herbert Dorfmann. „Das Urteil ist für uns aber auch nicht hilfreich. Man hätte nicht unbedingt provozieren sollen. Die Rechtssprechung des EuGH ist in dieser Sache eigentlich konstant.“ Im Unterschied zu Obwexer ist Dorfmann der Auffassung, dass südlich der Alpen ein „günstiger Erhaltungszustand des Wolfes“ sehr wohl gegeben ist. Und: „Ich glaube nicht, dass uns in dieser Frage Gerichtshöfe weiterhelfen“, sagt Dorfmann. „Wir müssen schauen, eine politische Lösung zu finden.“ Um eine Wolfsentnahme zu ermöglichen, kämpfe man seit Monaten dafür, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention zu senken – und zwar dort, wo der Wolf einen guten Erhaltungszustand habe. Das seit der aussichtsreichere Weg, als Klagen zu provozieren, wo nichts Neues herauskomme, meint Dorfmann. In der Berner Konvention, die von 50 Ländern unterzeichnet wurde, sei der Wolf streng geschützt. Das Problem sei, dass 3 sehr bevölkerungsreiche EU-Staaten – Spanien, Deutschland und Polen – gegen die Senkung des Schutzstatus seien. Trotzdem bleibe er aber zuversichtlich. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1050597_image" /></div> <BR />„Nach meiner Einschätzung halten sich die Auswirkungen des Urteils für Südtirol stark in Grenzen“, meint auch der Direktor des Jagdverbandes, Benedikt Terzer. „Der einzige Aspekt des Urteils, der eine Verschärfung im Vergleich zum Status quo bringt, ist die Ebene, auf der der günstige Erhaltungszustand festgestellt werden muss. Laut Gerichtshof muss dieser zunächst lokal und national bewertet werden. Für viele Länder wird das künftig zum Problem werden“, glaubt Terzer. „In der Region Trentino-Südtirol sollte diese Voraussetzung aber leicht erfüllbar sein, schließlich gibt es hier rund 300 Wölfe, das entspricht dem Wolfsbestand von ganz Finnland. Wenn der günstige Erhaltungszustand in unserer Region angezweifelt wird, dann dürfte in ganz Europa kein Wolf mehr legal erlegt werden.“