Die Tinte auf dem Papier war noch nicht trocken, da verkündete Sepp Noggler am Mittwoch Vormittag, dass das <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/landesgesetz-fuer-wolf-abschuss-wir-muessen-handeln" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">neue Landesgesetz zum Wolf </a>eingereicht ist. Einen ersten Schritt in diese Richtung wird die Landesregierung in Kürze setzen. <BR /><BR /> Als Erstunterzeichner scheint Noggler auf, die 2. Unterschrift ist von Schuler. Es folgen Franz Locher und Manfred Vallazza. Damit trägt der Landesrat ein Gesetz aus der Feder des Bauernbundes mit. Es soll noch im Juni vom Landtag genehmigt werden. <BR /><BR /> Das Gesetz sei Teil einer „neuen Strategie“ zur Umsetzung des Landesgesetzes von 2018, das – mit Gutachten der staatlichen ISPRA – eine Entnahme von Wölfen ermöglicht. Weil dieses aber nie kommt, wären mit dem neuen Gesetz Abschüsse ohne ISPRA möglich. Es reicht ein Gutachten der Wildbeobachtungsstelle. <h3> Regeln für den Abschuss</h3>Für den Abschuss werden Regeln aufgestellt, wie der Riss von 15 Nutztieren in einem oder 25 in 4 Monaten. „Mit diesem Gesetz hätten wir im Vorjahr schon Wölfe entnehmen können“, so Schuler. Zudem sieht das Gesetz Weideschutzflächen vor, in denen Herdenschutz nicht möglich ist.<BR /><BR />Bereits am Dienstag dürfte die Landesregierung dem Gesetz vorgreifen. Und zwar mit einem Beschluss zur Entschädigung von Wolfsrissen, von denen es 2022 über 500 gab. Voraussetzung für die Entschädigung sind laut EU Vorbeugemaßnahmen.<BR /><BR />Im Anhang A des Beschlusses werden Almen aber als Gebiete definiert, in denen Herdenschutz „technisch, wirtschaftlich und aus ökologischer Sicht unzumutbar“ ist. Begründet wird dies mit Kriterien, z.B. wenn die Herdengröße bei Schafen und Ziegen unter 500 liegt, es sich um Rinder handelt oder die Herde von mehr als 10 Besitzern stammt. Unmöglich ist Herdenschutz auch, wenn Hirtenunterkünfte fehlen, aufgrund des Arbeitsschutzes nicht 2 Hirten vorgesehen sind oder Wanderwege Weideflächen queren und es zu Konflikten mit Wanderern und Radfahrern kommen kann. Die Liste ist sehr lang und wird von einem Gutachten der Uni Bozen (Matthias Gauly) untermauert.<h3> „Die Dinge selbst regeln“</h3> „Ich habe lang Herdenschutz gepredigt, weil wir der ISPRA nachweisen müssen, etwas getan zu haben“, sagt Schuler. Landesgesetz und Entschädigungen seien nun ein „pragmatischer Ansatz, die Dinge, dort, wo wir können, selbst zu regeln.“<BR /><BR />Entschädigt werden künftig auch Nutztiere im Heimbetrieb, die im Herbst oder Frühling auf der Weide neben dem Betrieb gerissen werden. In diesen Fällen läuft ohne Herdenschutz wie z.B. Zäune aber nichts.<BR /><BR />