Nach dem Rekurs einer gesamtstaatlichen Camper-Vereinigung gegen die Verordnung ist für 25. März am Bozner Verwaltungsgericht ein erstes Verfahren anberaumt. von Elmar Pichler Rolle<BR /><BR />Im Spätsommer 2025 hatte die Verordnung des Wolkensteiner Bürgermeisters landesweit aufhorchen lassen. Die Gemeinde untersagte, dass Camper oder andere Fahrzeuge auf Parkplätzen oder am Straßenrand parken dürfen, damit die Insassen in den Vehikeln übernachten können. Besitzer von Campern müssten zum Übernachten ausgewiesene Stellplätze aufsuchen, so die Gemeinde.<BR /><BR />Freilich gibt es in den Grödner Gemeinden keine derartigen Stellplätze. Nur in Pontives, im Gemeindegebiet von Lajen, steht Campern eine eigene Fläche zur Verfügung. Aber auch Wohnmobile und andere Fahrzeuge dürfen in Wolkenstein nicht parken, wenn die Insassen in den Vehikeln schlafen wollen.<BR /><BR />Prompt folgte der Rekurs einer italienischen Camper-Vereinigung. Die Verordnung der Gemeinde sei diskriminierend, weil sich das Verbot ausschließlich gegen Wohnmobile und Camper richte und damit das Gleichheitsprinzip der Straßenverkehrsordnung verletze. <h3>„Deutliche Spuren am Wegesrand“</h3>Dem widerspricht Ernest Cuccarollo: „Das trifft nicht zu, unsere Verordnung sieht ein generelles Übernachtungsverbot in geparkten Fahrzeugen vor.“ Der Referent begründet das Vorgehen der Gemeinde: „Wenn jemand sein Fahrzeug am Straßenrand parkt, um darin zu übernachten, muss er sich abends und morgens waschen und auf die Toilette gehen und möglicherweise nimmt er an Ort und Stelle auch Mahlzeiten ein. Die deutlichen Spuren all dieser verständlichen menschlichen Aktivitäten finden sich dann am Wegesrand und das kann und darf es nicht sein.“<BR /><BR />Müsste die Gemeinde nicht, wie es die italienische Straßenverkehrsordnung vorsieht, eigene Abstellplätze für Camper und Wohnmobile ausweisen? Bürgermeister Nocker und Referent Cuccarollo verweisen auf das Dekret des Landeshauptmannes, das in Südtirol als „Bettenstopp“-Dekret bekannt ist: „Um einen Campingplatz auszuweisen, müssten wir auch Betten zuweisen, aber Wolkenstein und auch die anderen Grödner Gemeinden haben so gut wie kein Kontingent zur Verfügung, also können sie auch keine Ausweisung vornehmen – laut Landesgesetz.“ Bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht die Überschneidung zwischen den beiden Verordnungen – der staatlichen und jener des Landes – beurteilt.<h3>Die Verordnung zeigt bereits Wirkung</h3>In der Zwischenzeit hat die Verordnung aber bereits Wirkung gezeigt. Ernest Cuccarollo: „Wir haben bisher keine einzige Verwaltungsstrafe ausgestellt, aber die Nachricht vom Verbot hat unter den Campern und Wohnmobilbesitzern sehr schnell die Runde gemacht. Unsere Ortspolizisten haben zudem die Insassen von am Wegesrand oder auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeugen aufgesucht und auf die Verordnung hingewiesen. Das hat die Wirkung nicht verfehlt.“ <BR /><BR />Es seien in der Folge weniger Camper nach Gröden gefahren, meint auch Wolkensteins Bürgermeister Tobias Nocker. „Sie können ruhig zu uns kommen, tagsüber vorschriftsmäßig parken und dann wieder wegfahren.“ Das Parken sei erlaubt, das Übernachten nicht, und zwar ohne zwischen den Fahrzeugtypen zu unterscheiden. <BR /><BR />Die Gemeinde Wolkenstein hat Rechtsanwalt Christoph Perathoner beauftragt, die Rechtmäßigkeit der Verordnung vor dem Bozner Verwaltungsgericht zu bestätigen, notfalls auch in zweiter Instanz.