Die "5 stelle"-Bewegung habe alles versucht, um dieses Ziel zu erreichen, als letzter Schritt bleibe nun einzig, den Rekurs beim Verwaltungsgericht einzureichen.Antrag auf Nichtigkeitserklärung„Am 3. April hat die Regionalratsfraktion der '5 stelle'-Bewegung einen Antrag auf Nichtigkeitserklärung des Gesetzes eingereicht, da es nicht nur inhaltlich himmelschreiend, sondern zudem auch unrechtmäßig ist“, so Köllensperger.Die Regelung sei nicht wie vorgeschrieben von der Regionalregierung, sondern vom Präsidium verabschiedet worden und verstoße somit gegen das Autonomiestatut. „Da der Antrag abgelehnt wurde, musste ein neuer Weg eingeschlagen werden“, unterstreicht der Landtagsabgeordnete.Bürgerkomitee gegen die LeibrentenDie Ablehnung von Seiten des Präsidiums habe die Bewegung dazu bewogen, ein Bürgerkomitee gegen die Leibrenten zu gründen. „Ziel ist es, Geldmittel zu sammeln, um den Rekurs beim Verwaltungsgericht zu finanzieren. Die Kosten belaufen sich auf ca. 5.000 Euro“, erklärt Paul Köllensperger. „Wir erinnern daran, dass die Spendenaktion notwendig ist, da die Bewegung alle Wahl-Rückerstattungskosten zurück gibt, auf öffentliche Finanzierungsmittel verzichtet und die Gewählten Teil ihres Gehaltes zurückgeben.“Die Bewegung habe eine Unterschriftensammlung begonnen, die den Unterlagen zum Rekurs beigelegt werden.