Laut einer Presseaussendung ist es den Südtiroler Parlamentariern gelungen, die autonomen Verwaltungsbefugnisse auf dem Sachgebiet des Katasterwesens, die vom Staat vor einigen Jahren delegiert wurden, abzusichern. Diese werden auch in Zukunft vom Land Südtirol ausgeübt. "Der Staat wird die entsprechenden gesetzesvertretenden Dekrete in den nächsten Monaten erlassen, was zu einer wesentlichen Neuordnung der Grundlagen der Immobilienbesteuerung führen wird (z.B. Einstufung der Gebäude nach m² und nicht wie bisher nach Räumen) doch die verwaltungsmäßige Umsetzung werden wir übernehmen." Das betont der Südtiroler SVP-Senator Karl Zeller in einer Aussendung.Forderungen von Regierung und Parlament übernommen"Wir sind erfreut, dass bei der Ausarbeitung dieses Gesetzestextes unsere Forderungen von Regierung und Parlament übernommen wurden". Besonders wichtig sei, dass im Delegierungsgesetz ausdrücklich festgeschrieben wurde, dass es im Zuge der Katasterreform nicht zu Mehrbelastungen für die Bürger bzw. zu Steuererhöhungen kommen darf. Es soll das Prinzip der Steuergerechtigkeit gelten. "Auch die steuerliche Belastung für denkmalgeschützte Geb äude soll niedrig gehalten werden. Bei der Bemessung ihres Werts für steuerliche Zwecke müssen die Kosten für Instandhaltung und Restaurierung, die für denkmalgeschützte Gebäude anfallen, berücksichtigt werden." "Auch das ist für Südtirol wichtig, da es in unserem Land sehr viele Gebäude unter Denkmalschutz gestellt sind.", so Zeller abschließend.