Die Europäische Union plant höhere Mindeststeuern auf Zigaretten und Tabak sowie neue Abgaben auf nikotinhaltige Produkte. Italien und neun weitere Mitgliedstaaten sollen jedoch mehr Zeit erhalten, um sich an die neuen Vorschriften anzupassen: Für sie ist eine Übergangsfrist bis 2036 vorgesehen.<BR /><BR />Das geht aus dem jüngsten Kompromissvorschlag der irischen EU-Ratspräsidentschaft hervor. Die entsprechenden Texte wurden an die Delegationen übermittelt, wie es von der italienischen Nachrichtenagentur Ansa heißt.<BR /><h3> Für Reform ist Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedstaaten erforderlich</h3>Mit dem Vorschlag versucht die EU, die Reform der Tabakbesteuerung beim Treffen der EU-Finanzminister (Ecofin) am morgigen Montag, 9. November, voranzubringen. Ein zentraler Streitpunkt bleibt die Besteuerung tabakfreier Nikotinbeutel, die insbesondere in Schweden weit verbreitet sind. <BR /><BR />Die irische Ratspräsidentschaft schlägt dafür zunächst eine Mindeststeuer von zehn Prozent des Verkaufspreises oder alternativ 30 Euro pro Kilogramm vor. Diese soll schrittweise steigen. Ab 2032 soll sie bei 50 Prozent des Verkaufspreises oder alternativ 50 Euro pro Kilogramm liegen. Die endgültige Höhe müssen allerdings die Finanzminister gemeinsam festlegen.<BR /><BR />Auch die Forderungen Spaniens zur Besteuerung von Feinschnitt-Tabak stehen weiterhin im Raum. Die irische Präsidentschaft sieht eine Einigung in greifbarer Nähe. Das erklärte ein hochrangiger europäischer Diplomat, räumte aber zugleich ein, dass weitere Kompromisse notwendig seien.<BR /><BR />Für die Reform ist die Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Ziel ist es, eine Richtlinie aus dem Jahr 2011 zu aktualisieren, die angesichts der Veränderungen auf dem Tabakmarkt als überholt gilt.<BR /><BR />Die Mindeststeuern auf herkömmliche Tabakprodukte sollen angehoben und erstmals auch neuere Produkte in die harmonisierte Besteuerung einbezogen werden. Dazu zählen unter anderem E-Zigaretten und Nikotinbeutel.<BR /><BR />Die EU legt dabei nicht unmittelbar die Verkaufspreise fest, sondern bestimmt die Mindeststeuern, die von den Mitgliedstaaten erhoben werden müssen. Den einzelnen Ländern steht es weiterhin frei, höhere Abgaben festzulegen.