Donnerstag, 18. Januar 2018

Zivilgericht Trient entscheidet über Rekurs zum Wahlgesetz

Mehrere Politiker und Bürger aller Lager und Sprachgruppen befinden das Wahlgesetz „Rosatellum bis“ für verfassungswidrig. Am Donnerstag wurde am Zivilgericht Trient über ihren Rekursantrag verhandelt.

Foto: © shutterstock









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