„In den Satzungen sind Bestimmungen vorzusehen, welche die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau garantieren, sowie eine angemessene Vertretung beider Geschlechter in den Gemeindeausschüssen und in den Kollegialorganen der Gemeinden.“ So steht es zumindest im regionalen Wahlgesetz geschrieben. Im Fall von Rom saß bei zwölf Stadträten nur eine Frau im Gremium. Zu wenig befand das Verwaltungsgericht und löste den Stadtrat auf.Dieses Urteil lässt nun auch Südtirols Gemeindeverwalter zittern. Denn auch hierzulande sind die Frauen in den Gemeindeausschüssen und Stadträten alles andere als zahlreich vertreten. Über die Hälfte der Gemeinden haben gerade mal eine Referentin. In vier Gemeinden sind die Frauen im Ausschuss überhaupt nicht vertreten. Dabei müssten die Kommunen sowohl Chancengleichheit als auch angemessene Vertretung beider Geschlechter in ihren Satzungen festgeschrieben haben. „In Südtirol dürfte es aber keine einzige Gemeinde geben, die in diesem Punkt völlig in Ordnung ist“, sagt die SVP-Landtagsabgeordnete Julia Unterberger. Sie erwartet sich ein „wahres Erdbeben in den Gemeinden“. Viele hätten nämlich geglaubt, die Auflagen zu erfüllen, indem sie eine Frau in den Ausschuss berufen haben, sagt Unterberger. „Aber entweder die Bürgermeister haben sich bei der Erstellung der Ausschüsse nicht an das eigene Statut gehalten, oder das Statut ist nicht an das regionale Wahlgesetz angepasst“, sagt sie. Welches von beidem nicht eingehalten wurde, müsse nun Gemeinde für Gemeinde abgeklärt werden. Gelassen sieht dem Ganzen Arno Kompatscher entgegen. „Dieses Urteil ist in Südtirol sicher nicht eins zu eins umzusetzen“, sagt der Präsident des Gemeindenverbandes. Nun gelte es erst einmal, die kritischen Positionen zu klären. Zwar hätten sich bereits einige Gemeindeverwalter bei ihm gemeldet und um Klärung gebeten. „In erster Linie sind es aber einige Parteien, die versuchen daraus Kapital zu schlagen“, sagt er. Fest steht, dass es einer gesetzlichen Klärung bedarf. Während für Sprachgruppen klar definiert ist, wie viele Vertreter im Ausschuss sitzen müssen – einer bei mindestens zwei einer Sprachgruppe im Gemeinderat –, ist dies bei der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern nicht der Fall.D/em