In der Regierung mit zwölf Assessoren saß bisher nur eine Frau. Dies sei eine Verletzung des Gemeindestatuts, befand das Verwaltungsgericht, da das Statut eine angemessene Vertretung beider Geschlechter vorsehe. Daraufhin kündigte Bürgermeister Gianni Alemanno zwar an, eine zweite Frau in die Regierung aufzunehmen. Die Rekurs-Stellerinnen beharren jedoch auf einen Frauenanteil von einem Drittel. Unterberg: „Historischer Moment für die italienische Frauenbewegung“ Die SVP-Landtagsabgeordnete Julia Unterberger spricht von einem „historischen Sieg der italienischen Frauenbewegung.“ Erstmals sei eine allgemein formulierte Klausel in einem Gemeindestatut auf das Niveau einer konkreten Vorschrift mit drastischer Sanktion erhoben worden. „Dieses Urteil stellt daher einen Präzedenzfall dar, der auch für andere Gemeinden bindende Wirkung hat. Nun gilt es zu überprüfen, ob auch in Südtiroler Gemeindeausschüssen die Vorgaben der Gemeindestatuten in Sachen Frauenanteil verletzt worden sind“, kündigt Unterberger an. "Der Gerechtigkeit wurde Genüge getan" „Damit wurde der Gerechtigkeit endlich genüge getan,“ so auch die Präsidentin des Landesbeirates für Chancengleichheit, Ulrike Oberhammer. Und weiter: „Dieses Entscheidung bestätigt auch meine Interpretation der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Etschwerke. Im vorgebrachten Rekurs habe ich ebenfalls eingewendet, dass die Nominierung von nur einer Frau im Verwaltungsrat nicht ausreicht und mindestens zwei Frauen vertreten sein müssen.“ Das Verwaltungsgericht Latium hat nun 45 Tage Zeit, um die Urteilsbegründung zu hinterlegen. „Dann werden wir sehen, welche Auswirkungen dieses Urteil auf andere Gemeindeausschüsse und auf das behängende Verfahren bezüglich Etschwerke haben wird,“ so Oberhammer abschließend. stol