Dazu zählen allerdings nur die jährlichen Pflichtkontrollen, nicht außerordentliche Kontrollen.Der jährliche Zuschuss pro landwirtschaftlichen Betrieb darf den Betrag von 1000 Euro nicht überschreiten. Es handelt sich dabei um sogenannte De-minimis-Beihilfen, die in drei Steuerperioden insgesamt nicht mehr als 15.000 Euro ausmachen dürfen, weil sie sonst als wettbewerbsverzerrend gelten.Auch muss der Betrieb ausschließlich ökologische oder biologische Landwirtschaft betreiben, um für diese Förderung infrage zu kommen. Der Betrieb als solcher muss also in das italienische Verzeichnis der Bio-Betriebe eingetragen sein. Imker, die hingegen schon sogenannte Flächenprämien für Bio-Anbau vom Land Südtirol kassieren, sind von dieser Förderung ausgeschlossen sind. Daher kommen diese Zuschüsse vor allem kleinen Bienenhaltern zugute.stol