<h3> „Verbesserung unserer Autonomie, ein Punkt bereitet mir Sorgen“</h3>„Ich finde die Änderungen des Autonomiestatuts insgesamt einen Fortschritt, nicht den Durchbruch, aber immerhin eine Verbesserung unserer Autonomie in einigen Punkten“, urteilt der ehemalige SVP-Senator und Verfassungsexperte Oskar Peterlini. <BR /><BR />Ein Punkt bereitet ihm allerdings Sorgen: Aktuell genieße Südtirols Autonomie aufgrund der sogenannten Besserstellungsklausel in der Verfassungsreform von 2001 all jene „erweiterten Formen der Autonomie“, die den ordentlichen Regionen übertragen worden sind und die nicht im Autonomiestatut stehen. <BR /><BR />„Diese Klausel gilt aber nur bis zur Anpassung der Autonomiestatute“, mahnt Peterlini. Wenn dieser Gesetzentwurf vom Verfassungsgericht als Anpassung an die Verfassungsreform interpretiert würde, würde das bedeuten, „dass wir all jener Kompetenzen verlustig gingen, die nicht im Autonomiestatut stehen, wie die Beziehungen zur EU, internationale Beziehungen, Berufe, Forschung und technologische Entwicklung, Energie, Zusatzvorsorge und Zusatzrentenfonds, Ernährung, Flughäfen....“ <BR /><BR />Auch die Residual-Klausel, wonach alles, was nicht dem Staat vorbehalten ist, den Regionen (und indirekt dem Land) zusteht, würde fallen. Es sei daher im Gesetzestext oder zumindest im Begleitbericht festzuschreiben, dass dies nicht die gesamte Anpassung an die Verfassungsreform von 2001 ist. <h3> Zeller: „Diese Reform bringt einen großen Fortschritt“</h3>Ungetrübte Freude herrscht beim ehemaligen SVP-Kammerabgeordneten und -Senator Karl Zeller: „Diese Reform bringt einen großen Fortschritt“. Schließlich könnten nun alle 31 primären oder wie es jetzt heißt ausschließlichen Kompetenzen, viel freier ausgeübt werden, weil die Schranke der wirtschaftlich-sozialen Reformgesetze falle. Und das bedeute auch, dass das Verfassungsgericht nicht mehr so einfach die Südtiroler Gesetzgebung beschränken könne. <BR /><BR />Und was ist mit dem Einwand von Ex-Landeshauptmann Luis Durnwalder, es könne gar nicht der ganz große Wurf sein, wenn einer wie Alessandro Urzì jubelt? Dessen Forderung nach einem italienischen Staatsrat sei nicht akzeptabel gewesen und abgewendet worden.<BR /><BR />Und die anderen Zugeständnisse nicht weiter tragisch: Die 4-jährige Ansässigkeit sei eh nicht mehr ganz zeitgemäß gewesen, die Kann-Bestimmung für Italiener im Gemeindeausschuss vertretbar und bei der italienischen Vertretung in der Landesregierung entsprechend der Sprachgruppenerhebung „entscheidet schließlich der Landtag selber, da es ebenfalls nur eine Kann-Bestimmung ist“.