Die USADA reagierte damit auf eine zweite Klage Armstrongs. Nachdem die 80-seitige Erstfassung als überlanger „mechanisch wirkender Vortrag standardklausulierter Vorwürfe“ abgelehnt worden war, legten dessen Anwälte am Dienstag (Ortszeit) bei einem Amtsgericht in der texanischen Hauptstadt Austin eine überarbeitete und auf 25 Seiten gekürzte Version vor.In der Klage argumentieren sie, die USADA verletze die Rechte des Athleten und habe nicht die Gerichtsbarkeit, Anklage gegen den 2011 zurückgetretenen Radprofi zu erheben. Es wurde zudem erklärt, dass die Agentur im Zuge ihrer Doping-Untersuchungen gegen den Texaner gesetzeswidrig vorgegangen sein könnte.apa/si/dpa