Die Kooperationsabkommen zwischen der Südtiroler Sporthilfe und den Autohäusern wurden kürzlich abgeschlossen und sollen den Vereinen ein Ersparnis von bis zu 24,5 Prozent ermöglichen. Die Aktion läuft bis zum 31. Dezember 2011. Die Südtiroler Sporthilfe stellt aber einige Bedingungen. „Der Käufer des Busses muss ein Südtiroler Sportverein sein und der Kleinbus darf ausschließlich zu Vereinszwecken verwendet werden. Das Logo des Autohauses wird auf der Motorhaube, das Logo der Südtiroler Sporthilfe auf der Rückseite sowie auf der Seite des Busses angebracht. Der Kleinbus sollte mindestens vier Jahre in Besitz des Vereins bleiben“, so die Sporthilfe. Weitere Informationen sowie die Auflistung der teilnehmenden Autohäuser sind auf der Webseite der Südtiroler Sporthilfe zu finden.