Am vergangenen Montag hatte das DFB-Sportgericht den Hertha-Einspruch gegen die Spielwertung als unbegründet abgewiesen. Die Berliner legten Berufung ein und hoffen nun, dass sie Verfahrensfehler nachweisen können. Ihr Argument: Im Sportgerichtsverfahren hätte Richter Hans E. Lorenz zu Unrecht keine TV-Bilder zugelassen.Das Prozedere könnte sich weiter in die Länge ziehen, falls die Berufung von Hertha BSC nun zurückgewiesen wird. Der Club will Präsident Werner Gegenbauer zufolge dann über weitere Schritte auf der Mitgliederversammlung am kommenden Dienstag beraten. Die Berliner haben noch die Möglichkeit, das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen anzurufen.Zusätzlich zu diesem juristischen Streit ermittelt der DFB-Kontrollausschuss unter Chefankläger Anton Nachreiner gegen die Hertha-Spieler Lewan Kobiaschwili, Thomas Kraft, André Mijatovic und Christian Lell. Kobiaschwili soll Schiedsrichter Wolfgang Stark nach dem Schlusspfiff geschlagen haben, die anderen Profis sollen ihn bedrängt und beleidigt haben. Auch Fortuna-Kapitän Andreas Lambertz droht eine Strafe, weil er im Innenraum des Stadions ein Bengalisches Feuer in der Hand hielt.Zudem wird gegen beide Vereine – auch vonseiten der Staatsanwaltschaft Düsseldorf – ermittelt. Gegen die Berliner, weil ihre Fans die verbotenen Bengalos dem DFB zufolge abgebrannt und auf den Rasen geworfen hatten. Gegen Fortuna, weil Tausende Fans während der Nachspielzeit auf den Platz gestürmt waren und die 21-minütige Spielunterbrechung erzwungen hatten. Das Sportgericht kann dies im Einzelrichterverfahren und somit nicht öffentlich entscheiden.dpa