Mit der Entscheidung am Montag folgte das Gericht in Frankfurt am Main der Argumentation des DFB-Kontrollausschussvorsitzenden Anton Nachreiner.Dieser hatte mit Verweis auf eine neue Rechtslage erklärt, dass sich bei Roten Karten nach minderschweren Foulspielen frühere Feldverweise des Spielers nicht mehr strafverschärfend auswirken sollen.Boateng war wegen unsportlichen Verhaltens als Wiederholungstäter zunächst für drei Spiele gesperrt worden.dpa