„Im Regelwerk unter Artikel 12 ist zu lesen wie im Falle einer Nachspielzeit der ersten oder zweiten Spielhälfte (regulär oder Verlängerung) Elfmeter zu behandeln sind. Dabei ist von drei Situationen auszugehen. Im ersten Falle, wenn der Ball ins Spielfeld zurückfliegt ist das Spiel sofort abzupfeifen. Die Aktion ist beendet. Es handelt sich um kein Tor“, wird der ehemalige Schiedsrichter von der „Gazzetta dello Sport“ zitiert. Der zweite Fall beschreibe, dass der Ball zurückprallt, den Torhüter berührt und wieder gänzlich hinter der Torlinie landet. Das Tor sei gültig. Im dritten Falle springt der Ball von der Latte nach unten, landet aber nicht im Tor. „Hier müsse der Schiedsrichter die Richtung des Balles abwarten, ob er noch gänzlich hinter der Torlinie lande, und wenn dies der Fall sei, den Treffer geben“, so Tombolini. Laut Ansichten des ehemaligen Schiedsrichters liege beim verwandelten Elfmeter Tramins der erste Fall vor. „Der Ball fliegt von der Latte weit zurück ins Spielfeld, fast schon auf den Elfmeterpunkt und ist noch im Spiel. Hier müsse der Schiedsrichter den ersten Fall berücksichtigen. Das Spiel sei abzupfeifen. Der Schiedsrichter hätte somit auch die Aktion Tramins für beendet erklären müssen“, erklärt Tombolini. Es liege ein technischer Fehler des Schiedsrichters vor, eine Neuansetzung des Spiels sei somit gerechtfertigt. amWas sagen Sie zum Elfmeter: gültig oder nicht gültig? Stimmen Sie hier ab.