Kurz zur Vorgeschichte: Die italienische Regierung hat mit dem Omnibus-Gesetz den so genannten „Bonus Natale“ eingeführt. Dieser beläuft sich auf 100 Euro (netto) und wird gemeinsam mit dem 13. Monatsgehalt ausbezahlt. Um in den Anspruch des Geldgeschenks aus Rom zu kommen, muss der Anspruchsberechtigte allerdings selbst aktiv werden. Konkret muss er einen Antrag beim Arbeitgeber einreichen ( <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/der-100-euro-bonus-die-wichtigsten-fragen-und-antworten" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">wir haben berichtet</a>). <h3> Umstrittener Bonus</h3>Der Tenor von Gewerkschaften und Verbraucherorganisationen war eher negativ; und zwar wegen der strengen Kriteren, die die Regierung für den 100-Euro-Bonus festgelegt hatte. Auf die heftige Kritik hat Rom nun aber reagiert und zumindest teilweise nachgeschärft. Darauf weist Julia Unterberger (SVP), Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat hin.<h3> Regierung bessert nach</h3> „Die ursprünglichen Kriterien waren aus drei Gründen problematisch. Erstens war der Bonus verheirateten Paaren mit Kindern vorbehalten, während nicht verheiratete Paare ausgeschlossen waren. Zweitens musste bei verheirateten Paaren ein Ehepartner zu Lasten des anderen sein, was zu einer Benachteiligung der erwerbstätigen Frauen führte. Drittens war die überwiegende Mehrheit der Alleinerziehenden ausgeschlossen: Der Bonus war nur in Fällen des alleinigen Sorgerechts, das heute eine sehr seltene Ausnahme ist, des Todes eines Elternteils oder der Nichtanerkennung durch den Vater vorgesehen“, so Unterberger.<h3> Einkommensgrenze bleibt</h3>Nach den neuen Kriterien erhalten nun laut Unterberger alle Eltern eines Kindes den Bonus, sofern das Haushaltseinkommen von 28.000 Euro nicht überschritten wird. Von dieser Grenze wollte die Regierung nämlich nicht abrücken. Rund 4,6 Millionen Menschen dürften italienweit vom Bonus profitieren, in Südtirol dürften es einige Zehntausend sein. „Auch wenn bei einer so niedrigen Einkommensgrenze Familien, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind, praktisch ausgeschlossen sind“, bemängelt Unterberger. <BR /><BR />Dennoch spricht sie von einem Fortschritt: „Die Kehrtwende der Regierung ist positiv. Die alten Kriterien waren nicht nur zutiefst diskriminierend, sondern hätten auch einen gefährlichen Präzedenzfall für alle zukünftigen Maßnahmen zugunsten von Familien und Arbeitnehmern dargestellt.“