Wie berichtet hat das Landesgericht Mailand die von der VZS eingereichte Sammelklage vor wenigen Tagen zugelassen. Die Verbraucherschützer werfen dem Tech-Giganten vor, Nutzerdaten nicht adäquat geschützt und die Betroffenen nach dem Bekanntwerden eines massiven Datenlecks 2021 unzureichend informiert zu haben. „Facebook hat es als Datenverarbeiter bis heute versäumt, die Betroffenen so zu informieren, wie es die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eigentlich vorsieht“, kritisiert Bauhofer. <BR /><BR />Laut Angaben der VZS wurden zwischen 2018 und 2019 systematisch Nutzerdaten von über 530 Millionen Profilen abgeschöpft und anschließend im Darknet zum Verkauf angeboten. Die VZS fordert nun Schadenersatz für die betroffenen Nutzer. <BR /><BR />Seit vergangener Woche bietet die VZS ein Online-Formular an, über das sich Interessierte unverbindlich registrieren können. Bis Montag haben bereits 1.700 Personen dieses Angebot in Anspruch genommen. Das offizielle Klageverzeichnis ist noch nicht eröffnet.