Das sogenannte „Decreto bollette“ ist nun endgültig unter Dach und Fach. Nachdem es bereits vom Ministerrat verabschiedet worden war, haben zunächst die Abgeordnetenkammer und schließlich am Mittwoch auch der Senat dem Maßnahmenpaket zugestimmt. Das rund drei Milliarden Euro schwere Dekret sieht gezielte Unterstützungsmaßnahmen vor – insbesondere für einkommensschwache Familien.<BR /><BR />Eine der zentralen Neuerungen ist die Ausweitung des Energiebonus. „Bisher hatten nur Familien mit einem ISEE-Wert unter 9.530 Euro Anspruch auf den staatlichen Energiebonus zu Strom- und Gaskosten“, erklärt Marco Pirolo, Direktor des Steuerbeistandszentrums CAAF der CGIL/AGB.<BR /><BR />Neu ist nun ein einmaliger Extrabonus von 200 Euro, der auch Haushalten mit einem ISEE-Wert unter 25.000 Euro gewährt wird. Damit erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich.<BR /><BR />Wichtig: Familien mit einem ISEE unter 9.530 Euro erhalten nicht nur den bisherigen Energiebonus, sondern zusätzlich auch den neuen Einmalzuschuss. „Insgesamt kann die staatliche Unterstützung in diesen Fällen fast 500 Euro pro Jahr betragen“, so Pirolo.<h3> Wie erhält man den Bonus?</h3>Um den einmaligen Zuschuss von 200 Euro zu erhalten, ist kein gesonderter Antrag notwendig. Entscheidend ist lediglich, die einheitliche Ersatzerklärung DSU („Dichiarazione Sostitutiva Unica“) zur Ermittlung des ISEE-Werts abzugeben. Diese kann über ein Patronat oder online über das Portal des NISF/INPS eingereicht werden.<h3>Wie wird der Bonus ausbezahlt?</h3>Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, übermittelt das INPS die Daten automatisch an das Integrierte Informationssystem (SII). Nach entsprechender Prüfung wird der Energiebonus direkt über die Strom- und Gasrechnungen gutgeschrieben.<BR /><BR />Die Verbraucherzentrale Südtirol rät, sich möglichst rasch um die ISEE-Erklärung zu kümmern, „damit der automatische Ablauf für die Bonusgutschrift rechtzeitig in Gang gesetzt wird“.