Seit gestern dürfen über 50-jährige in Italien nur mehr mit dem Super Green Pass zur Arbeit – wenn sie also gegen Corona geimpft oder in den vergangenen 6 Monaten genesen sind.<BR /><BR />In Südtirol sind laut letztem Stand rund 17.000 Personen über 50 noch nicht geimpft. Da viele von ihnen aber bereits in Rente oder nicht berufstätig sind, betrifft die 2G-Pflicht etwa 10.000 Personen. Ein Rundruf am ersten Tag der Regelung zeigt, wie divergent die Lage in Südtirol ist.<h3> Handel: „Kaum Ausfälle“</h3>So erhielt Philipp Moser, Präsident des Handels- und Dienstleistungsverbands hds, keine einzige Rückmeldung auf Ausfälle oder Probleme im Handel: „Weder in den Bezirken noch im Verband selbst kam es zu schwerwiegenden Ausfällen. Die wenigen Einzelfälle werden betriebsintern gelöst“, so Moser. Dass die 2G-Pflicht im Handel kaum Auswirkungen hat, erklärt sich der hds-Präsident mit der schwierigen Ausgangslage: „Der Handel hat mitunter am meisten unter den Corona-Bestimmungen gelitten. Wenn man einmal in der Situation war, dass man nicht arbeiten durfte, unternimmt man alles, um nicht mehr in diese Lage zu kommen.“<h3> Unternehmer: „Nicht gravierend“</h3>Auch im Unternehmerverband Südtirol (UVS) ist die Lage noch überschaubar, wie Direktor Josef Negri berichtet: „Wir haben in den letzten Tage vor Inkrafttreten der Regelung einige Anfragen von Arbeitgebern erhalten, wie sie mit jenen, die nicht geimpft oder genesen sind, nun verfahren sollen – allerdings nur von wenigen. Wir haben festgestellt, dass die Impfrate im UVS sehr hoch ist.“ Ob es in den kommenden Tagen doch noch zu Ausfällen kommt, könne man jetzt noch nicht sagen. Gravierend sei die Lage allerdings noch nicht: „Klar ist: In einer Zeit, wo Arbeitskräfte sowieso schon teilweise Mangelware sind, wird jeder Ausfall zum Problem. Klar ist aber auch, dass nur die Impfung und die Einhaltung der Sicherheitsprotokolle dazu beitragen, das Virus endlich zu besiegen“, so Negri. <h3> Landesverwaltung: „Waren darauf vorbereitet“</h3>Ebenfalls entspannt sieht man die neue Regelung in der Landesverwaltung, erklärt Generaldirektor Alexander Steiner, „die 2G-Pflicht trifft uns immerhin keineswegs unerwartet. Wir haben schon im Vorfeld Akzente durch Kontrollen gesetzt und die Mitarbeiter so sensibilisiert. Die wenigen Ausfälle spüren wir zwar, konnten sie jedoch schon vorab durch Urlaubsverlegungen und Umschichtungen abfangen. Hinzu kommt: Unsere Mitarbeiter sind nicht suspendiert, sondern unentschuldigt abwesend. Sie können jederzeit mit Super Green Pass zurückkehren.“<h3> Handwerk meldet bereits erste Probleme</h3>Ganz anders ist die Lage bei den Handwerkern, wie der Chef des Wirtschaftsverbands für Handwerker und Dienstleister lvh, Martin Haller, berichtet: „Im Handwerk hat die 2G-Regelung tatsächlich bereits zu Problemen geführt, es gibt mehrere Rückmeldungen, dass es zu Ausfällen kommt.“ Aufgrund von Lieferproblemen und Materialmangel habe man teilweise nicht arbeiten können, Aufträge seien in Verzug: „Gerade jetzt braucht es jeden Mann und jede Frau. Wenn ein handwerkliches Unternehmen durchschnittlich 3,3 Mitarbeiter hat und nun auch nur einer davon durch die neue Regelung ausfällt, fehlt praktisch schon ein Drittel der Besatzung“, so Haller. Dass ungeimpfte oder nicht genesene Angestellte jetzt suspendiert werden, diese aber eigentlich dringende Arbeiten abzuschließen hätten, sorge für ungute Situationen: „Wir haben bereits mehrere Rückmeldungen erhalten, dass man diese Regelung überdenken müsste. Immerhin wird auch in Österreich die Impfpflicht in Frage gestellt.“ Die Situation – und die Virusvariante – , so Haller abschließend, sei einfach nicht mehr dieselbe wie zu jenem Zeitpunkt, als die Regelung beschlossen wurde.<BR /><BR />Wer mit 15. Februar keinen 2G-Nachweis am Arbeitsplatz vorweisen kann, wird suspendiert, gilt als unentschuldigt abwesend, bekommt kein Gehalt und auch keine sonstigen Vergütungen. Die Suspendierung ist bis 15. Juni wirksam oder bis die betreffende Person einen 2G-Nachweis vorweisen kann. Wird die Arbeit entgegen der geltenden Gesetze ohne 2G-Nachweis weitergeführt, droht eine Strafe zwischen 600 und 1500 Euro.