Wer aber hätte überhaupt Anspruch auf diesen „Bonus“, wie funktioniert die Auszahlung und mit welcher Problematik sehen sich die interessierten Unternehmen konfrontiert?<h3> Was sind diese Lohnzusatzleistungen (Fringe Benefits) überhaupt?</h3>Fringe Benefits sind Sachleistungen in Form von Gütern und Dienstleistungen, die das Unternehmen den Mitarbeitern als Bonus und Treueanreiz zur Verfügung stellen kann. Dies sind beispielsweise Firmenwagen, Mobiltelefone und Gutscheine (z. B. für den Einkauf oder die Nutzung eines Fitnessstudios). Gesundheitsfürsorge, Versicherungspolicen, die Gewährung von Darlehen, der Erwerb von Unternehmensanteilen und Wohnungen, die dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, zählen ebenfalls zu den Fringe Benefits. Diese Zusatzleistungen sind anders als die üblichen Betriebsprämien für das Unternehmen steuer- und abgabenfrei. <BR /><BR />Mit dem 2. Hilfspaket der Regierung Draghi „aiuti-bis“wurde der Schwellenwert für das Jahr 2022 für die Steuerbefreiung von Sachleistungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer von 258,23 Euro auf 600 Euro angehoben. Außerdem wurde der Anwendungsbereich der Lohnzusatzleistungen erweitert: Als „fringe benefits“ gilt nun auch die Erstattung von Haushaltskosten (Wasser, Strom und Gas). <h3> „Decreto Aiuti quater“: Betrag von 600 auf 3000 Euro erhöht</h3>Dieser Betrag, mit dem Unternehmen die Strom-, Wasser- oder Gaskosten des Mitarbeiters zahlen können, wurde in der vergangenen Woche von der Regierung Meloni mit dem <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/9-milliarden-hilfsdekret-aus-rom-neues-von-superbonus-und-bargeldgrenze" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">„Decreto Aiuti quater“ </a> auf 3000 Euro erhöht. <BR /><BR />Damit diese Leistungen steuerfrei bleiben, müssen sie allerdings bis 12. Jänner 2023 erbracht werden und sie müssen zusätzlich zu der von den Arbeitsverträgen vorgesehenen Entlohnung erfolgen, dürfen also nicht Teil des Lohns sein. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni interpretiert die Verordnung als „eine Art steuerfreien 13.“<h3> Wer bekommt den Bonus?</h3>Etwa 3 Millionen Menschen könnten laut „ilsole24ore“ in Italien von diesen steuerfreien Zusatzleistungen profitieren. Denn den Bonus können nur private Unternehmen zur Verfügung stellen, und nur Arbeitnehmer mit einem befristeten oder unbefristeten Vertrag dürften berücksichtigt werden. Die öffentlichen Verwaltungen sind vorerst ausgeschlossen. <BR /><BR />Die Gewährung dieser Zusatzleistungen liegt allerdings ganz im Ermessen des Unternehmens. Es ist der Arbeitgeber, der darüber entscheidet, ob er seinen Arbeitnehmern einen Betrag als Lohnzusatzleistung zur Verfügung stellt oder nicht. Zunächst einmal bleiben diese Lohnzusatzleistungen, die vom Arbeitgeber auch ad personam gewährt werden können, bis zum neuen Maximalwert von 3000 Euro im Jahr 2022 beitrags- und steuerfrei, die Beträge sind für den Arbeitgeber in vollem Umfang vom Geschäftseinkommen abzugsfähig. Unternehmen können diese Obergrenze auch überschreiten, allerdings unterliegt der Überschuss dann der regulären Besteuerung.<h3> Problematik</h3>Die Unternehmen haben nur wenige Wochen Zeit, um den Arbeitnehmern die neuen freiwilligen Zusatzleistungen über den Lohnzettel auszuzahlen. Die Auszahlung an die Arbeitnehmer muss nämlich bis zum 12. Januar 2023 erfolgen.<BR /><BR />Wie viele der interessierten Unternehmen in der Lage sein werden, in so kurzer Zeit so große Summen an Lohnzusatzkosten auszuzahlen, bleibt also abzuwarten.<BR /><BR />Abgesehen von der schnell umzusetzenden Organisation des Ganzen sei laut „ilsole24ore“ auch der bürokratische Mehraufwand nach der Gewährung des Bonus nicht zu unterschätzen: Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Belege für die getätigten Ausgaben oder alternativ eine Eigenerklärung vorlegen, in der er dem Unternehmen bestätigt, das Geld für den vorgesehenen Zweck verwendet zu haben.<BR /><BR />Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer eine Eigenerklärung vorlegen, in der er bestätigt, dass die Ausgaben nicht auch bei anderen Arbeitgebern geltend gemacht wurden.