Eingeführt wurde der Bonus erstmals mit dem Haushaltsgesetz 2024, Anfang 2025 folgten erste Anpassungen. Mit dem Dekret Nr. 95/2025 wurden jetzt die finanziellen Mittel um 180 Millionen auf 480 Millionen Euro aufgestockt, das Antragsverfahren vereinfacht und der Kreis der anspruchsberechtigten Mütter erweitert. Unverändert bleibt: Nur wer mehr als ein Kind hat, kann überhaupt in den Genuss einer Förderung kommen.<h3> Wie sieht die Regelung für Mütter mit zwei Kindern aus?</h3>Für Mütter mit zwei Kindern sieht das neue Gesetz einen monatlichen Bonus von 40 Euro netto vor – für jeden Monat oder auch nur Teilmonat, in dem sie erwerbstätig waren. Voraussetzung ist, dass das jüngste Kind unter zehn Jahre alt ist und das Jahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt. <BR /><BR />Der Bonus wird für das gesamte Jahr 2025 berechnet, aber nicht monatlich ausbezahlt, sondern als einmalige Zahlung im Dezember 2025 durch das Fürsorgeinstitut NISF/INPS. Insgesamt können also bis zu 480 Euro netto zusammenkommen. <h3> Spielt es eine Rolle, ob man angestellt oder selbstständig ist?</h3>Nein, für den Bonus ist das nicht entscheidend. Anspruch haben sowohl Mütter mit einem Arbeitsvertrag – egal ob befristet oder unbefristet – als auch Selbstständige und Freiberuflerinnen. Wichtig ist allein, dass 2025 ein aktives Beschäftigungsverhältnis bestand, auch wenn nur für wenige Tage.<h3> Gilt dieselbe Regelung auch für Mütter mit drei oder mehr Kindern?</h3>Nicht ganz. Für Mütter mit drei oder mehr Kindern unterscheidet das Gesetz zwischen unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen. Wer einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, profitiert weiterhin vom vollständigen Beitragsnachlass auf die Sozialversicherungsbeiträge bis maximal 3000 Euro jährlich – so wie er bereits 2024 im Haushaltsgesetz vorgesehen war. Diese Regelung gilt bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes und bleibt für das gesamte Jahr 2025 in Kraft.<h3> Und was bekommen Mütter mit drei Kindern, die befristet oder selbständig arbeiten?</h3>Für diese Mütter greift dieselbe Regelung wie für Mütter mit zwei Kindern: Auch sie erhalten den monatlichen Bonus von 40 Euro, sofern sie im Jahr 2025 erwerbstätig waren, das Jahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt und das jüngste Kind noch nicht volljährig ist. Die Auszahlung erfolgt ebenso im Dezember und richtet sich nach der Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Monate.<h3> Ist der Bonus steuerpflichtig?</h3>Nein, der Bonus ist vollständig steuerfrei. Er ist auch nicht beitragspflichtig und wird nicht auf den Vermögensindikator ISEE angerechnet. Das bedeutet, dass er sich nicht negativ auf andere staatliche Unterstützungen wie dem einheitlichen Familiengeld („Assegno Unico“) auswirkt. <BR /><h3> Wie wird der Bonus beantragt?</h3>Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch. Die betroffenen Mütter müssen beim NISF/INPS einen Antrag stellen. Entweder über das Online-Portal des Instituts oder mit Unterstützung eines Patronats. „Allerdings noch nicht jetzt“, wie Alexander Oberkofler vom SBR-Patronat des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB) berichtet. „Man muss sich wohl noch einige Wochen oder wenige Monate gedulden. Das entsprechende NISF/INPS-Rundschreiben muss erst veröffentlicht werden“, sagt er. <h3> Wie sehen Experten in Südtirol die Förderung?</h3>Die Reaktionen aus Südtirol auf die Maßnahme fallen eher ambivalent aus – Experten sehen darin Symbolpolitik statt eines großen Wurfs. Anny Obergasser, Koordinatorin des INCA-Patronats bei der Gewerkschaft CGIL-AGB, kommentiert die Sache nüchtern: „Natürlich ist alles gut, was Familien entlastet. Doch die in Italien leider übliche Praxis der Boni gehört ein für allemal abgeschafft. Das System ist kurzfristig ausgelegt und dazu noch unübersichtlich. Familien brauchen keine punktuelle Hilfe, sondern kontinuierliche und verlässliche Unterstützung, erst dann kann man von echter Familienförderung sprechen.“ <BR /><BR />Ähnlich argumentiert Cristina Masera, Generalsekretärin beim CGIL-AGB: „480 Euro sind immerhin etwas. Aber die Maßnahme ist zeitlich begrenzt und kann keine strukturelle Politik für die Förderung weiblicher Beschäftigung ersetzen.“<BR /><BR />Alexander Oberkofler vom ASGB spricht im Zusammenhang mit dem Bonus gar von einem „Schritt zurück“. „Es ginge deutlich einfacher. Statt auf einzelne Maßnahmen wie diese zu setzen, hätte man das einheitliche Familiengeld gezielt und automatisch erhöhen können. Das NISF/INPS hätte alle dafür erforderlichen Daten. Das wäre klar, transparent – und vor allem unbürokratisch“, so der Patronatsvertreter.<h3> Was passiert ab 2026?</h3>Ab dem 1. Jänner 2026 soll ein neues System in Kraft treten: Mütter mit zwei Kindern – egal ob angestellt oder selbstständig – sollen dann eine teilweise Entlastung über die Gehaltsabrechnung oder über ihre Beitragszahlungen erhalten. <BR /><BR />Für Mütter mit drei oder mehr Kindern soll die Unterscheidung nach Arbeitsverhältnis hingegen bestehen bleiben: Unbefristet Angestellte sollen weiterhin vom vollen Beitragsnachlass profitieren, während befristet Beschäftigte und Selbstständige den jährlichen 480-Euro-Bonus auch 2026 und 2027 weiterhin beziehen könnten.