Besonders bitter für Schnäppchenjäger: Eine kuriose Tücke bei der Berechnung kann den Einkauf im Netz unerwartet teuer machen.<BR /><BR />Die Flut an Billigimporten aus Fernost hat gigantische Ausmaße angenommen. Allein im Jahr 2024 erreichten rund 4,6 Milliarden solcher Kleinsendungen den EU-Markt – über 90 Prozent davon stammten direkt aus China. 5,9 Milliarden waren es laut der italienischen Wirtschaftszeitung „IlSole24Ore“ dann bereits im vergangenen Jahr.<BR /><BR /> Um faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Händler zu schaffen, hat der Rat der Europäischen Union bereits im Februar eine Reform beschlossen. Ab 1. Juli müssen alle Pakete aus Nicht-EU-Staaten verzollt werden, auch wenn der Warenwert unter 150 Euro liegt.<BR /><BR />Als Übergangslösung bis zur geplanten Einführung einer voll-digitalen EU-Zolldatenplattform im Jahr 2028 greift ab dem 1. Juli ein vorläufiger Pauschalzoll von 3 Euro. Was auf den ersten Blick nach einem verschmerzbaren Betrag klingt, kann bei genauem Hinsehen schnell einen saftigen Aufpreis bedeuten.<h3>Berechnung nach „Warenkategorie“</h3>Der Haken liegt im Detail: Die 3 Euro Zoll fallen nämlich nicht pauschal einmal pro Paket an, sondern für jede darin enthaltene Warenkategorie einzeln. <BR /><BR />Wer querbeet shoppt und verschiedene Produktarten in eine einzige Bestellung packt, treibt die Abgaben also unbemerkt in die Höhe. Der Rat der EU und Zollbehörden verdeutlichen das Prinzip an konkreten Beispielen.<BR /><BR /><i>Beispiel 1:</i> Wer drei identische T-Shirts oder fünf Kabel derselben Art bestellt, zahlt nur einmal die Pauschale – also 3 Euro Zoll.<BR /><BR /><i>Beispiel 2:</i> Befinden sich im Paket eine Seidenbluse und zwei Wollblusen (oder eine Baumwolljacke und zwei Polyesterjacken), handelt es sich um unterschiedliche Tarifpositionen. Die Folge: 6 Euro Zoll.<BR /><BR />Beispiel 3: Packt man ein Kleid, eine Handyhülle, eine Halskette, einen Lippenstift und ein Spielzeug zusammen in ein Paket, schlägt der Zoll gleich fünfmal zu. Allein an Pauschalzoll werden somit 15 Euro fällig.<BR /><BR />Für Technikbegeisterte und Schnäppchenjäger bedeutet das: Günstiger Kleinkram wie USB-Adapter, Ladekabel, Ersatzteile oder Handyhüllen, die oft nur wenige Euro kosten, können sich im Preis schlagartig verdoppeln.<h3> Wer zahlt die neue Abgabe?</h3>Trotz der drohenden Mehrkosten stellt die EU-Kommission in ihren Richtlinien klar: Das Pauschal-Zollgeld ist keine direkte Konsumentensteuer. Die Verantwortung für die Zahlung liegt beim sogenannten Anmelder der Ware – also im Regelfall direkt beim ausländischen Online-Händler oder dem Importeur.<BR /><BR />Dass die Plattformen aus Fernost diese neuen Abgaben allerdings über kurz oder lang einfach auf die Produktpreise oder die Versandkosten aufschlagen werden, gilt als wahrscheinlich. Zudem bleibt abzuwarten, wie reibungslos die automatische Abwicklung über die Apps der Händler ab Juli funktioniert – andernfalls könnten den Kunden zusätzlich noch Bearbeitungsgebühren der Post- und Paketdienste drohen.