Bislang dauert das „Switching“ – also der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters – bis zu zwei Monate. In der Regel tritt der neue Vertrag am ersten Tag des Folgemonats in Kraft, sofern der Antrag bis zum zehnten des laufenden Monats eingereicht wird.<BR /><BR />Ab dem 1. Januar 2026 soll sich dies ändern: Die technische Umstellung, sprich die Übermittlung der Daten über das zentrale Integrierte Informationssystem (SII), soll innerhalb eines Werktages erfolgen. Die komplette Prozedur, inklusive der ersten Rechnung, soll maximal drei Wochen dauern.<h3> Umsetzung einer EU-Richtlinie</h3>Die Neuerung gilt sowohl für Privatkunden als auch für kleine Unternehmen und basiert auf einer EU-Richtlinie, die den europäischen Energiemarkt fairer gestalten soll. <BR /><BR />Ziel ist es, den Anbieterwechsel zu vereinfachen, den Wettbewerb zu beleben und den Zugang zu den besten Angeboten für Verbraucher zu erleichtern.<h3> Vorsicht vor unüberlegten Käufen</h3>Die Aussicht auf mehr Flexibilität birgt jedoch auch Risiken. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) weist darauf hin, dass eine schnelle Vertragsabwicklung auch ausgenutzt werden könnte, um Kunden zu unüberlegten Abschlüssen zu drängen. <BR /><BR />„Gerade bei telefonisch präsentierten Angeboten ist es für den Verbraucher oft schwer, nachzuvollziehen, welche Kosten tatsächlich anfallen“, warnt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der VZS.<BR /><BR />Zudem gilt es, bestimmte Festpreisverträge mit fester Laufzeit zu beachten: Hier können Anbieter bei vorzeitiger Kündigung eine Vertragsstrafe („penale“) verlangen. Auch das sei bei schnellen Anbieterwechseln relevant, so Bauhofer.<h3> Sorge vor Energie-Tourismus</h3>Darüber hinaus besteht gerade bei den Energieanbietern die Sorge vor dem sogenannten „Energie-Tourismus“: Kunden könnten die schnelle Wechselmöglichkeit nutzen, um offene Rechnungen zu umgehen.