Rund 8000 Pendler suchen alljährlich um einen Fahrtkostenbeitrag beim Land an. Nachdem interne Umstellungen die Zeiten für die Gesuchsabgabe etwas durcheinandergewirbelt haben, ist der Zeitraum nun fix: von 5. April bis 30. Juni.Um die Verwaltungsabläufe zu beschleunigen werden die Formulare ausschließlich online entgegengenommen. Die gängigen Kriterien inklusive EinkommensgrenzeIm Detail: Anspruch auf einen Beitrag haben nur Pendler, die mindestens 120 Tage im Jahr mehr als 18 Kilometer zum Arbeitsplatz zurücklegen, und zwar auf einer Strecke, auf der kein öffentlicher Liniendienst im (mindestens) Halbstundentakt verkehrt. Dazu kommen Kriterien wie die Entfernung der nächsten Haltestelle, die Übereinstimmung von Arbeitszeiten und Fahrplänen sowie die Wartezeiten. Schließlich wurde auch eine Grenze bei einem Bruttogesamteinkommen von 50.000 Euro gezogen, bei deren Überschreiten kein Beitrag mehr gewährt wird.Als Einheitsbeitrag pro Kilometer hat die Landesregierung 0,05 Euro festgelegt. Mehr an Beitrag bekommen Fahrgemeinschaften.Neu ist: Auch im Ausland lebende Arbeitnehmer haben AnrechtEine Neuerung gibt es heuer: Durch die EU-konforme Auslegung sind auch Beitragsansuchen von außerhalb Südtirol wohnhaften Pendlern zugelassen. "Wer im europäischen Ausland oder in der Schweiz wohnt und in Südtirol seinen Arbeitsplatz hat, kann ansuchen", erklärt Karin Brenner, Vizedirektorin im zuständigen Amt für Personenverkehr, auf Anfrage von STOL. Natürlich nur, soweit er die anderen, gängigen Kriterien erfüllt. Und bezahlt wird auch nur für die Strecke, die in Südtirol zurückgelegt wird.stol/lpa/ker