Um im Sektor Reifendienst selbständig tätig zu werden, muss ein 250-stündiger Ausbildungslehrgang besucht, eine theoretische und praktische Abschlussprüfung positiv abgelegt und fachspezifische Berufserfahrung nachgewiesen werden.Zukünftige Nageldesigner müssen nach einem 150-stündigen Ausbildungslehrgang und der verpflichtenden theoretischen und praktischen Abschlussprüfung weitere Berufserfahrung leisten.Dasselbe gilt für den Speiseeishersteller, wobei der Ausbildungslehrgang hier 120 Stunden beträgt und am Ende davon die erlernten Kenntnisse anhand eines Prüfungsgesprächs abgefragt werden.Jeder bestandene Prüfungsteil für 2 Jahre gültig Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen mindestens 80 Prozent der Unterrichtsstunden jedes einzelnen Unterrichtsmoduls besucht werden. Jeder bestandene Prüfungsteil ist für die Dauer von 2 Jahren gültig.Während bisher im Bereich Reifendienst 12 Monate, im Bereich Nageldesign 6 und bei Speiseeisherstellern 8 Monate nachgewiesen werden mussten, gilt nunmehr für Anwärter aller 3 Berufskategorien eine sechsmonatige Berufserfahrung in einem fachspezifischen Betrieb als Facharbeiter, mitarbeitendes Familienmitglied, mitarbeitender Gesellschafter oder als Inhaber eines fachspezifischen Betriebs.Berufserfahrung geltend machenZudem besteht nun die Möglichkeit, die vor dem Besuch des Ausbildungslehrgangs geleistete Berufserfahrung geltend zu machen, unter der Bedingung, dass sie für die Dauer von 6 Monaten gesammelt wurde.Die Ausbildungslehrgänge werden je nach Nachfrage und finanzieller Verfügbarkeit von den Bildungsdirektionen des Landes oder von den jeweiligen Berufsverbänden organisiert.stol