Land und Sozialpartner haben das Abkommen zur Verlängerung der Sondermaßnahmen bei Lohnausgleich und Mobilität unterzeichnet. Damit werden jene Personen, die wegen der Wirtschaftskrise ihren Arbeitsplatz verloren haben, weiterhin finanziell unterstützt und zwar unabhängig von der Betriebsgröße. Die Sondermaßnahmen wurden 2009, also wenige Monate nach Ausbruch der weltweiten Wirtschaftkrise, eingeführt. Ursprünglich auf ein Jahr beschränkt, werden sie mit der Unterzeichnung bereits zum fünften Mal um ein weiteres Jahr verlängert. "Auch wenn sich die allgemeine Wirtschaftslage etwas stabilisiert hat, sind die Auswirkungen der Krise in einigen Sektoren und Branchen noch immer spürbar", so Arbeitslandesrätin Martha Stocker. Dort, wo Menschen tatsächlich ihren Arbeitsplatz verlieren, müssten sie mit den sozialen Abfederungsmaßnahmen aufgefangen werden. Insgesamt hatten im Vorjahr 110 Betriebe für 841 Arbeitnehmende außerordentlichen Lohnausgleich beantragt. Die beantragte Auszahlungssumme, die gänzlich zu Lasten des Staates geht, beläuft sich auf fast 1,6 Millionen Euro. Für die Unternehmen besteht die Pflicht, den betroffenen Arbeitnehmenden Weiterbildungsmaßnahmen und Umschulungen anzubieten.