Laut einer staatlichen Bestimmung dürfen Unternehmen, darunter auch landwirtschaftliche Betriebe, ihre gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle nur mehr dann transportieren, wenn sie in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe eingetragen sind. Außerdem muss beim Transport der Abfälle immer ein Abfallbegleitschein mitgeführt und eine jährliche Abfallerklärung abgegeben werden. Damit der damit verbundene bürokratische, finanzielle und zeitliche Aufwand die Betriebe nicht erdrückt, haben das Land, der Gemeindenverband und die Wirtschaftsverbände zwei Abkommen ausgehandelt, die den Abfalltransport vereinfachen. „Die staatlichen Vorgaben sind wirklichkeitsfremd und auf unsere Realität nicht anwendbar. Durch die Zusammenarbeit mit den Verbänden haben wir eine annehmbare Lösung gefunden“, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder am Montag nach der Sitzung der Landesregierung. „Die Eintragung in das Verzeichnis kostet 250 Euro und dann 50 Euro pro Jahr. Diese Kosten und auch der bürokratische Aufwand wird durch die zwei Abkommen verhindert und für 17.000 Betriebe ist auch in Zukunft ein Abtransport der eigenen Abfälle mit einem vertretbaren Aufwand gewährleistet.“Das AbkommenEin Abkommen ist zwischen Land, Bauernbund und Gemeindenverband, das zweite zwischen Land und den anderen Wirtschaftssektoren ausgehandelt worden. Das Abkommen für den Bereich Landwirtschaft, das am heutigen Montag von Durnwalder, Gemeindenpräsident Arno Kompatscher, Bauernbund-Obmann Leo Tiefenthaler sowie Coldiretti-Präsident Luca Rossi unterschrieben worden ist, sieht vor, dass die Landwirte beim Transport der eigenen nicht gefährlichen Abfälle sowie der dem Hausmüll gleichgestellten Abfälle von der Eintragung in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe ausgenommen sind. Eine Ausnahme ist auch für den Transport der gefährlichen Abfälle wie z.B. der Pflanzenschutzmittel enthalten: Diese können vier Mal im Jahr mit einer Menge von 30 Kilogramm oder 30 Liter pro Tag sowie höchstens 100 Kilogramm oder 100 Liter pro Jahr zu einer öffentlichen Sammelstelle gebracht oder einer ermächtigten Firma übergeben werden, ohne dass der landwirtschaftliche Betrieb in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe eingetragen werden muss. Außerdem sind die landwirtschaftlichen Betriebe von der jährlichen Abfallerklärung (MUD) befreit. Das Abkommen sieht zudem vor, dass die landwirtschaftlichen Betriebe das Abfallregister durch die Aufbewahrung der Abfallbegleitscheine, die beim Transport der gefährlichen Abfälle Pflicht sind, ersetzen können. Keine Abfallbegleitscheine sind hingegen notwendig, wenn die Landwirte die dem Hausmüll gleichgestellten Abfälle zur öffentlichen Sammelstelle bringen oder ihre eigenen nicht gefährlichen Abfälle transportieren. Im Abkommen des Landes und des Gemeindenverbandes mit den Wirtschaftsverbänden – dem Handwerkerverband LVH, der Südtiroler Vereinigung der Handwerker und Kleinunternehmen SHV, dem Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV), dem Handels- und Dienstleistungsverband HDS und dem Unternehmerverband – ist ebenfalls festgeschrieben, dass sich die Unternehmen beim Transport der eigenen nicht gefährlichen Abfälle sowie der dem Hausmüll gleichgestellten Abfälle nicht in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe eintragen lassen müssen.