<BR /><BR />Ein Großteil der über 10.000 Anfragen, die das Verbraucherzentrum jährlich bearbeitet, betreffen den Reise- und Urlaubssektor. Alleine 2023 wurden 2665 Anfragen und Beschwerden zu Transportdienstleistungen registriert – die allermeisten sind Flugreisen. Auch bei der Buchung von Unterkünften und Mietwagen sind jeweils über 600 Anfragen und Beschwerden eingegangen.<BR /><BR />Pünktlich vor Beginn der Sommerferien klärt deswegen die EVZ über die wichtigsten Dinge auf, die Verbraucher bei der Buchung beachten sollen. <BR /><BR /><h3> Flüge: Über die offizielle Internetseite der Fluggesellschaft buchen</h3>Flüge über Online-Buchungsportale zu buchen sei nicht immer die beste Wahl, warnt die EVZ. Oft seien die Informationen unklar und irreführend und die Preisgestaltung intransparent. Nicht selten komme es vor, dass plötzlich zusätzliche Gebühren von den Kunden zu begleichen sind. <BR /><BR />Obendrein beschweren sich viele Verbraucher beim EVZ, dass es schwierig ist, Kontakt bei Änderungs- oder Erstattungsanfragen aufzunehmen. Daher sei es wichtig, Flüge direkt auf der offiziellen Internetseite der Fluggesellschaft zu buchen, raten die Verbraucherschützer.<BR /><h3> Unterkünfte: Vorsicht bei Ferienwohnungen von Privatpersonen</h3>Ferienwohnungen werden eine immer beliebtere Unterkunftsmöglichkeit. Zu beachten ist laut EVZ, dass diese sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen angeboten werden. <BR /><BR />Der entscheidende Unterschied jedoch ist: Nur Verträge, die mit Unternehmen geschlossen werden, sind sogenannte Verbraucherverträge, die folglich durch das Verbraucherrecht geregelt werden, die einen vor unlauteren Geschäftspraktiken schützen und die Möglichkeit geben, Beschwerden und Beratungen von Verbraucherschutzorganisationen einzuholen. <BR /><BR />Buchungsplattformen haften oft nur für den Vermittlungsvorgang und gegebenenfalls für die Zahlungsabwicklung, nicht aber bei den weit häufigeren Reklamationen, die die Mängel bei der Unterkunft betreffen.<BR /><BR />Dass Ferienwohnungen normalerweise keine 24-Stunden-Rezeption anbieten und somit ein späterer Check-in als vertraglich zugesagt (z. B. bei einer unerwarteten Verzögerung bei der Anreise) nicht ermöglicht und eine Beherbergung dann plötzlich verweigert wird, haben auch viele beim Buchen nicht auf dem Schirm. <h3>Vorteile für Pauschalreisende</h3>Während bei einer Individualreise getrennte Verträge mit den einzelnen Leistungsanbietern (Hotel, Fluggesellschaft etc.) abgeschlossen werden, ist der Reiseveranstalter bei einer Pauschalreise für die gesamte Durchführung der Reise verantwortlich.<BR /><BR />Rechtlich gesehen sind Pauschalreisende im Vergleich zu Individualreisenden besser abgesichert. Dies zeigt sich auch einmal mehr beim vor Kurzem Pleite gegangenen Reisekonzern FTI: Im Falle der Insolvenz sieht das Pauschalreiserecht vor, dass den Reisenden der bereits bezahlte Reisepreis durch eine Pflichtversicherung erstattet wird bzw., falls die Insolvenz z. B. das gebuchte Hotel oder die Fluggesellschaft betrifft, den Reisenden eine kostenlose Umbuchung garantiert wird. <BR /><BR />Mehr zur Insolvenz des Reise-Riesen FTI erfahren Sie <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/europas-drittgroesster-reisekonzern-fti-ist-insolvent" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">hier. </a>