Donnerstag, 19. Dezember 2019
Airbnb erzielt Sieg vor Europäischem Gerichtshof
Im Streit mit Frankreich hat der Zimmervermittler Airbnb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Sieg errungen. Das Gericht entschied am Donnerstag, dass die US-Firma als App-Anbieter zu sehen sei und nicht als Immobilienmakler. Die Richter akzeptierten damit im Wesentlichen die Argumente des Unternehmens.

Airbnb vom EuGH nicht als Immobilienmakler eingestuft. - Foto: © APA (AFP) / LIONEL BONAVENTURE