Justizkommissarin Vera Jourova hatte im Juli kritisiert, dass die Plattform nicht schon bei der ersten Suchanfrage alle zusätzlichen Kosten wie die Buchungs- oder Reinigungsgebühr anzeigt. Jourova kündigte an, dass Airbnb den Forderungen der Kommission und der EU-Verbraucherbehörden betreffend einiger Nutzungsbedingungen noch heuer nachkommen müsse. Airbnb bietet ähnlich wie Rivale Wimdu Privatwohnungen für Reisende an und macht damit Hotels große Konkurrenz.Kritiker werfen dem US-Konzern vor, in Touristenhochburgen wie Barcelona oder Berlin für die stark steigenden Mietpreise mitverantwortlich zu sein. Auch in Österreich werden unzählige Wohnungen auf Airbnb angeboten.Strengeres Vorgehen der EU-KommissionAls „wesentlichen Etappenerfolg” jahrelanger interessenpolitischer Verhandlungen für fairen Wettbewerb begrüßte die Wirtschaftskammer Österreich das strengere Vorgehen der Europäischen Kommission gegen Airbnb. Dabei geht es der Branchensprecherin der Hotellerie in der WKÖ, Susanne Kraus-Winkler, zufolge um transparentere Preisangaben und um eine klare Unterscheidung, ob ein Quartier von einem privaten Gastgeber oder von einem professionellen Anbieter zur Verfügung gestellt wird.Airbnb müsse zudem künftig deutlich ausschildern, dass seine Kunden berechtigt sind, bei Gerichten in ihrem Wohnsitzland etwaige Klagen einzureichen. Die weltweit tätige Online-Plattform habe bis Ende 2018 Zeit, die genannten Änderungen auf allen EU-Sprachversionen ihrer Website vorzunehmen.apa