Der Hintergrund: In den letzten Jahren stieg die Zahl der Privatunterkünfte, die über Online-Plattformen angemietet werden können, rasant an. In der EU machen Kurzzeitvermietungen dieser Art mittlerweile rund ein Viertel aller Touristenunterkünfte aus, sie sind also längst kein touristischer Nebenschauplatz mehr. Höchste Zeit also, um diesen Bereich europaweit einheitlich zu regeln, schien sich die EU-Kommission gedacht zu haben und arbeitete einen Gesetzesvorschlag aus. Ebendiesem stimmten die zuständigen Minister der EU-Länder nun zu. <BR /><BR />Worum geht es in dem Vorschlag? „Konkret ist unter anderem vorgesehen, dass Gastgeber ihre Zimmer, Wohnungen und Häuser bei den Behörden melden müssen“, weiß der Südtiroler EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann. Dabei wolle man die Plattformen stärker in die Pflicht nehmen: „Sie müssten diese Anmeldung stichprobenartig prüfen und die Behörden über fehlende Registrierungsnummern oder fehlerhafte Angaben informieren.“ Dieser Datenaustausch sei es, der die Arbeit der Behörden erheblich erleichtern würde, wenn es darum gehe, schwarze Schafe auszuforschen, so Dorfmann. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="871658_image" /></div> <BR />In Südtirol gibt es die Meldepflicht der Gastgeber bekanntlich bereits, ebenso können die Buchungen über die entrichtete Ortstaxe nachverfolgt werden. Dass das auch alles seine Richtigkeit hat, wird durch den „Gegencheck“ über die Informationen (inklusive Buchungsdaten), die die Plattformen zur Verfügung stellen müssten, gewährleistet. Dann dürfte die Nachverfolgung der Airbnb-Aktivitäten von Vermietern zum leichten Spiel für Behörden werden. <BR /><BR />Zudem sollen die Mitteilungs- und Prüfungspflichten auch zur Sicherheit der Gäste beitragen, wie Dorfmann betont. <BR /><BR />Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen sich die EU-Staaten und das Europaparlament noch auf eine gemeinsame Position einigen. Der Südtiroler EU-Parlamentarier begrüßt den Vorschlag nicht zuletzt, weil er klare Verpflichtungen für die Online-Plattformen vorsieht. „Die sollen sich künftig nicht mehr so leicht aus der Verantwortung ziehen können.“