Was das für Airbnb-Vermieter und für jene, die es noch werden wollen, konkret bedeutet, erklärt Tourismuslandesrat Arnold Schuler im Gespräch mit s+.<BR /><BR />Die Onlineplattform Airbnb ist in den vergangenen Jahren bei Urlaubern immer beliebter geworden. Gemäß dem Ursprungsgedanken „Urlaub bei Freunden“ finden Reisende auf der Plattform zahlreiche Zimmer- und Wohnungsangebote von privaten Vermietern, die das Gefühl vermitteln, man mache bei – und manchmal auch mit – den Einheimischen Urlaub. <BR /><BR />Nicht nur in den Großstädten weltweit boomten die teilweise günstigen Angebote, auch in Südtirol stellten immer mehr private Vermieter Apartments Urlaubern zur Verfügung – vom sanierten Altbau in den Lauben von Bozen, Meran oder Brixen bis zum Neubau in den umliegenden Dörfern ist alles dabei. Ein sicherlich attraktives Geschäft für die Vermieter. Doch ebenso wie in den Metropolen dieser Welt wurde auch in Südtirol die Sorge laut, dass der Airbnb-Boom die Wohnungsnot verschärfe. <BR /><BR />Deshalb greift man nun hierzulande zu einschränkenden Maßnahmen – über das Landestourismuskonzept. „Einer der Kernpunkte des neuen Konzepts betrifft auch Vermietung von Betten über Airbnb und ähnliche Plattformen, immerhin ist das auch Teil der Beherbergung von Gästen. Zudem ist es uns immer auch darum gegangen, den Wohnungsmarkt zu schützen“, erklärt Landesrat Arnold Schuler. „Denn aufgrund dieses Hypes ist vor allen in den Städten der Wohnungsmarkt unter Druck geraten, was die Verfügbarkeit von Wohnungen und was die Preise betrifft, weil dieses Phänomen preistreibend gewirkt hat.“<BR /><BR /><embed id="dtext86-56020928_quote" /><BR /><BR />Konkret heißt das, dass der aktuelle Bettenstopp auch für private Zimmervermieter gilt. Wer in Vergangenheit eine Wohnung oder Zimmer privat vermieten wollte, brauchte dafür lediglich der Gemeinde den Tätigkeitsbeginn zu melden. Das ist zurzeit nicht mehr möglich. Die Gemeinden dürfen solche Mitteilungen aktuell nicht mehr annehmen. <BR /><BR />Doch damit nicht genug: Künftig werden Airbnb-Betten Teil des Bettenkontigentes der Gemeinden, das sie vergeben können. Das heißt: „Künftig braucht es neben der Tätigkeitsbeginnmeldung auch einen Antrag an die Gemeinde um Zuweisung von Betten aus ihrem Kontingent. Dann entscheidet die Gemeinde, wie sie die Betten verteilt. Theoretisch kann sie also zwar auch Betten an Airbnb-Vermietungen zuweisen, aber ob sie das macht, ist eine andere Frage“, erklärt Schuler. <BR /><BR />„Das sind schon einschneidende Maßnahmen, wie ich keine ähnlichen in Europa kenne“, betont der Landesrat. „Damit haben wir ein Mittel geschaffen, das dieses Phänomen deutlich einbremsen wird.“ <BR /><BR />Ebenso eingeschränkt werden die sogenannten Streuhotels. „Denn wir wollen vermeiden, dass private Wohnungen über diese Form vermietet werden.“<BR /><BR />Ausnahmen für neue Wohnungen gibt es laut Schuler praktisch nur noch, wenn sie sich im Bau befinden. In dem Fall kann man 30 Tage nach Erhalt der Benutzungsgenehmigung noch eine Tätigkeitsbeginnmeldung zur Vermietung einreichen.<BR />