Die Unterkünfte-Plattform Airbnb verbietet Gastgebern komplett, Sicherheitskameras in Innenräumen aufzustellen. Bisher waren sie in gemeinsam genutzten Räumen wie Wohnzimmern oder Fluren erlaubt – solange vor der Buchung darauf hingewiesen wurde und sie klar sichtbar waren. Vom 30. April an sind nur noch Außenkameras zugelassen, etwa in Türklingeln – zur Sicherheit und um sicherzustellen, dass keine Unbefugten die Wohnungen betreten.<BR /><BR />Die neue Regelung gelte weltweit und solle zum Schutz der Privatsphäre die Vorgaben zum Einsatz von solchen Kameras „vereinfachen“, erklärte Airbnb am Montag. In Hotels, die ihre Zimmer über Airbnb anbieten, bleiben Kameras in Lobbys sowie Fluren und Restaurants erlaubt. Airbnb betonte, dass die Verschärfung der Regeln eher einen kleinen Teil der gelisteten Unterkünfte betreffen dürfte.<BR /><BR />In der Vergangenheit hatte es Berichte von Airbnb-Gästen gegeben, die in Unterkünften zu ihrer Überraschung Sicherheitskameras entdeckten. Nach dem 30. April könnten bei Verstößen Unterkünfte oder Accounts von Gastgebern von der Plattform entfernt werden. <BR /><BR /><embed id="dtext86-63881010_quote" /><BR /><BR />Barbara Klotzner vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen begrüßt den Vorstoß – auch wenn Südtiroler Reisende nie Meldung zu ungebetener Überwachung gemacht hätten: „Wir haben dazu jedenfalls keine Beschwerden erhalten“, sagt sie. Das Anliegen der Gastgeber, Kameras zu installieren, um ihr Eigentum zu schützen, sei nachvollziehbar. „Aber Ausspionieren geht nicht.“<BR /><BR />Die Vermittlungsplattform ist mit ihrer neuen Regelung jedenfalls strenger als so mancher Gesetzgeber – in Italien sind Videoüberwachungen in Innenräumen nämlich grundsätzlich nicht verboten, heißt es von der HGV-Rechtsabteilung. „Grundsätzlich können all jene Bereiche überwacht werden, in denen die Überwachung einem Zweck dient, z. B. dem Schutz vom Eigentum oder anderen Vermögenswerten und dementsprechend ein berechtigtes Interesse besteht, diesen Bereich zu überwachen. Häufig werden Gemeinschaftsräume, vor allem Eingänge und Einfahrten, überwacht“, informiert der HGV. Eine heimliche Überwachung der Gäste ist hingegen gesetzlich verboten. <h3> Private Wohnbereiche tabu</h3>„Ebenso ist es untersagt, die privaten Wohnbereiche wie Hotelzimmer und Badezimmer zu überwachen, da dadurch ein unrechtmäßiger Eingriff in das Privatleben stattfinden würde“, teilt der HGV weiters mit.<BR /><BR />Die europäischen und staatlichen Bestimmungen zum Datenschutz verpflichten den Betriebsinhaber dazu, alle betroffenen Personen darüber zu informieren, dass im Betrieb ein System zur Videoüberwachung installiert ist – „bestenfalls durch ein Hinweisschild, das ersichtlich ist, bevor der videoüberwachte Bereich betreten wird.“ Die meisten Südtiroler Gastgeber hätten eine entsprechende Beschilderung angebracht. Auch eine Vorlage für die Datenschutzerklärung werde HGV-Mitgliedern zur Verfügung gestellt.<BR /><BR />EVZ und HGV bewerten den Vorstoß von Airbnb positiv, weil dadurch die Bedeutung der Privatsphäre betont werde. Verbraucherschützerin Barbara Klotzner: „Es ist gut, dass man damit rechnen kann, dass keine Kamera in der Unterkunft angebracht ist. Ob sich alle Airbnb-Gastgeber daran halten werden, ist eine andere Frage.“