10,21 Euro monatlich erhält ein ehemals selbständiger Handwerker als Familienzulage für jedes ihm zu Lasten lebende Familienmitglied - viel weniger im Vergleich zu einem pensionierten Angestellten. Ein konkretes Beispiel: Ausgehend von einem pensionierten Ehepaar mit einem Jahreseinkommen von 8.000 Euro würde die Familie im Falle des ex-Selbständigen 10,21 Euro, im Falle eines ex-Angestellten 46,48 Euro erhalten. Dies ist schlichtweg absurd“, betont Althandwerkerchef Johann Zöggeler, „der Betrag ist seit 1988 unverändert und stellt eine Entwürdigung der ehemals selbständigen Unternehmer dar.“ Besonders hart würden solch geringe Beträge Familien von Pensionisten mit einem sehr niedrigen Einkommen treffen.Der nationale Verband der Althandwerker sowie verschiedene andere Organisationen von Pensionisten kämpfen seit vielen Jahren um eine Anpassung der Familienzulagen, unabhängig von der Tätigkeit, die die Rentner in ihrem Leben ausgeübt haben. „Dementsprechend gibt es auch mehrere Abänderungsanträge, die an das Römische Parlament gestellt worden sind. Leider hat es bis heute noch keinen endgültigen Beschluss diesbezüglich gegeben“, berichtet Zöggeler.