„Es kommt immer wieder vor, dass wir bei Inspektionen auf Situationen treffen, wo Überwachungsanlagen ohne die entsprechende Genehmigung eingesetzt werden“, berichtet Petra Piffer, Direktorin des Arbeitsinspektorates. <BR /><BR /><b><i>Bevor Sie weiterlesen, stimmen Sie ab:</i></b><BR /><BR /> <div class="embed-box"><div data-pinpoll-id="289309" data-topic="interests-properties-sp" data-autoplay></div></div> <h3> „Es drohen strafrechtliche Konsequenzen“</h3>„Vielen Arbeitgebern ist nicht bewusst, dass dafür strafrechtliche Konsequenzen drohen.“ <BR /><BR />So sieht das Gesetz vor, dass zur Installation und Inbetriebnahme von Audio- und Videoüberwachungssystemen (einschließlich Attrappen) oder Ortungssystemen eine Genehmigung vorliegen muss – etwa in Form einer gewerkschaftlichen Vereinbarung.<h3> Genehmigung beim Arbeitsinspektorat</h3> Wo keine Gewerkschaftsvertretung besteht oder keine Zustimmung erzielt wird, kann die Genehmigung beim Arbeitsinspektorat beantragt werden.<BR /><BR /> Informationen hierzu finden Interessierte unter <a href="https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1043004" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">https://bit.ly/4fWCLBu</a>.