Der erste Schritt auf dem Weg durch die teuren Monate in Herbst und Winter ist, den eigenen Verbrauch zu kennen. Nur so können Sie Ihren Strom- und Gasverbrauch begrenzen. <BR /><BR />Verbraucherverbände empfehlen, mehrere Jahre zu vergleichen, um zu verstehen, welches Verhalten sich am stärksten auf das Endergebnis auswirkt: Welche Geräte nutze ich? Wann nutze ich sie und wie lange? Besonders wichtig: Welche Geräte verbrauchen am meisten?<h3> So viel kosten Spülmaschine und Backofen</h3>Laut einer Berechnung von Facile.it schlägt eine Waschmaschine der Energieklasse A, die im Jahr 2020 gekauft wurde, mit 91 Euro pro Jahr zu Buche. Der Kühlschrank ist eines der Geräte mit dem höchsten Energieverbrauch – immerhin ist er 24 Stunden am Tag in Betrieb. Ein etwa 2 Jahre alter 350-Liter-Kühlschrank mit integriertem Gefrierfach der Klasse A schlägt mit 142 Euro pro Jahr zu Buche. <BR /><BR />Ein 40-Zoll-LCD-Fernseher kostet bei einer täglichen Nutzungsdauer von 4 Stunden 35 Euro pro Jahr, ein Backofen mit einem Garraum von 70 Litern bei einer Nutzung alle 2 Tage 62 Euro und ein Geschirrspüler 88 Euro. Teuer ist auch die Klimaanlage: Bis zu 232 Euro pro Jahr kann ein solches Kühlgerät kosten.<h3> Spartricks: Die Heizung herunterdrehen</h3>Es ist ein wohlfeiler Ratschlag – und doch: Um den Gasverbrauch einzudämmen, empfiehlt die Energieagentur Enea, den Sollwert für die Innentemperatur um ein Grad zu senken, d. h. von 20 Grad auf 19 Grad. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Einsparung von etwa 81,94 Kubikmetern Gas pro Haushalt. Im Durchschnitt bedeutet dies eine Ersparnis von 10,7 Prozent, die sich heuer auf 109,62 Euro beziffern lässt.<h3> Betriebliche Zusatzleistungen: Bis zu 600 Euro abgabenbefreit</h3>Strom und Gas werden immer teurer: Der so genannte „Bonus Bollette“ aus Rom kommt da gerade recht. Mit der Umsetzung des Dekrets „Aiuti bis“ in ein Gesetz ist nämlich ein neuer Schwellenwert für betriebliche Zusatzleistungen („fringe benefit“) eingeführt worden: Bis zu 600 Euro pro Jahr sind von Abgaben befreit. Bisher waren es nur 258,27 Euro jährlich. Auch wurde eine Reihe von Güterkategorien hinzugefügt – etwa Wasser-, Gas- und Stromrechnungen.<BR /><BR />Und so funktioniert’s: Unternehmen können ihren Arbeitnehmern für die Bezahlung von Haushaltsdienstleistungen (Strom, Wasser und Gas) einen Bonus auszahlen bzw. die Kosten dafür rückerstatten, ohne dass diese Beträge bis zur Obergrenze von 600 Euro Abgaben unterliegen. Auch können Unternehmen im Steuerjahr 2022 Leistungen erbringen, die diesen Betrag von 600 Euro übersteigen. Dieser Überschuss unterliegt dann aber der Besteuerung.<BR />