Die Südtiroler Betriebe haben diese Möglichkeit bisher nur sehr wenig genutzt. Nun verlängert das Arbeitsministerium die Aktion bis März 2013.Ziel des über den Sozialfonds finanzierten Projektes ist es, Lehrverhältnisse zu fördern und Jugendliche verstärkt in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Nur 156 Südtiroler Betriebe haben bisher um den Beitrag des Arbeitsministeriums angesucht, und das, obwohl jährlich rund 1.200 Lehrlinge neu eingestellt werden. Betriebe müssen Kriterien für die Vergabe der Beiträge erfüllen: Dazu gehört unter anderem, dass der Jugendliche nach dem 30. November 2011 als Lehrling eingestellt worden ist und vor dieser Anstellung für mindestens sechs Monate keinen Arbeitsvertrag hatte. Zudem ist der Beitrag daran gebunden, dass der Lehrling mindestens zwölf Monate im Betrieb beschäftigt bliebt; bei vorzeitiger Auflösung des Lehrvertrags muss der Beitrag im Verhältnis zur Zeit der Beschäftigung teilweise oder ganz zurückerstattet werden.Auch Betriebe, die Lehrlinge mit einem berufsspezialisierenden Lehrvertrag einstellen, haben Anrecht auf einen Beitrag, und zwar in der Höhe von 4.700 Euro. Der Beitrag ist in diesem Fall daran gebunden, dass die eingestellten Jugendlichen noch keine Erstausbildung, wie etwa eine Fachschule oder Oberschule, abgeschlossen haben.Interessierte Betriebe müssen sich auf der Internet-Seite www.italialavoro.it/amva registrieren und den Antrag online ausfüllen. Zusätzlich zu den im Antrag angeführten Unterlagen muss bei Südtiroler Lehrlingen auch die Einschreibebestätigung der Berufsschule in italienischer Sprache beilegt werden.