Während des Sommers sind beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen zahlreiche Anfragen von Verbrauchern eingegangen, die im Internet auf der Suche nach Gratis-Software auf die Website www.italia-programmi.net gestoßen sind.Über mehrere mit „sofort downloaden“ gekennzeichnete Links seien die Verbraucher auf die Anmeldemaske „jetzt registrieren und herunterladen“ gekommen, so die EVZ.Die Verbraucher hätten mit der Anmeldung ahnungslos ein Zwei-Jahres-Abonnement zum Preis von 96 Euro pro Jahr abgeschlossen.Antitrust-Behörde startete UntersuchungsverfahrenNach den Eingaben seitens der Verbraucherorganisationen eröffnete die Antitrust-Behörde (AGCM) ein Untersuchungsverfahren.Estesa Ltd, die Betreiberfirma der Website, habe durch die Nutzung von sogenannten Brückenseiten und durch irreführende Werbung die Verbraucher zur Annahme verleitet, dass die Software auf der Website zum kostenlosen Download verfügbar sei, so das Urteil der Behörde.In der Folge hätten die Verbraucher unwissentlich ein zweijähriges Abonnement abgeschlossen.Die zweite Geschäftspraktik habe im Senden von Zahlungserinnerungen bestanden, mit welchen den Verbrauchern erhebliche Mehrkosten – beispielsweise für Gerichtsverfahren und Anwaltskosten – angedroht worden seien.Als dritte Praktik wurde laut der EVZ von der Antitrust-Behörde beanstandet, dass durch das Verhalten des Unternehmens der Verbraucher von der Ausübung seines Rücktrittsrechts abgehalten worden sei.Statt den Verbraucher sofort nach der Anmeldung eine Benachrichtigung zu senden, dass der Vertrag abgeschlossen worden sei, habe Estesa Ltd zehn Tage verstreichen lassen, ohne den Verbrauchern die Gelegenheit zu geben, das Rücktrittsrecht auszuüben.Kaum sei die Frist von zehn Tagen vorbei gewesen, hätten die Käufer eine Mahnung nach der anderen erhalten.Maßnahmen der Antitrust-BehördeDie Antitrust-Behörde sieht nun vor, dass die Firma Estesa Ltd auf ihrer Webseite deutlich darauf hinweisen muss, dass ihre angebotenen Leistungen kostenpflichtig sind.Außerdem darf die Firma keine Zahlungserinnerungen an jene Verbraucher mehr senden, die der Firma mitteilen, dass sie kein Zwei-Jahres-Abo abschließen wollten.