Mit den Pendlerbeiträgen "sollen jene unterstützt werden, die einen weiten und umständlichen Weg zur Arbeit haben“, sagte Landesrat Florian Mussner am Dienstag zur Neuauflage der Fahrtkostenbeiträge. Auf der Homepage des zuständigen Amtes können Gesuche für das Jahr 2015 derzeit aber noch nicht eingereicht werden. Es heißt dort, es würden neue Kriterien ausgearbeitet, um mit der Beitragsvergabe den Vorgaben der EU zu entsprechen. Diese Kriterien wurden am 8. März im Rahmen der Landesregierungssitzung festgelegt. "Im Grunde handelt es sich um Formalitäten und kleine Anpassungen", erklärt Karin Brenner, Vizedirektorin im zuständigen Amt für Personenverkehr, auf Anfrage von STOL. Will heißen: Pendler können auch wie bisher einen Fahrtkostenbeitrag beantragen. Die gängigen Kriterien inklusive EinkommensgrenzeIm Detail: Anspruch auf einen Beitrag haben nur Pendler, die mindestens 120 Tage im Jahr mehr als 18 Kilometer zum Arbeitsplatz zurücklegen, und zwar auf einer Strecke, auf der kein öffentlicher Liniendienst im (mindestens) Halbstundentakt verkehrt. Dazu kommen Kriterien wie die Entfernung der nächsten Haltestelle, die Übereinstimmung von Arbeitszeiten und Fahrplänen sowie die Wartezeiten. Schließlich wurde auch eine Grenze bei einem Bruttogesamteinkommen von 50.000 Euro gezogen, bei deren Überschreiten kein Beitrag mehr gewährt wird.Als Einheitsbeitrag pro Kilometer hat die Landesregierung 0,05 Euro festgelegt. Mehr an Beitrag bekommen Fahrgemeinschaften.Von 1. April bis 30. Juni online ansuchenFür heuer gilt: Die Anträge um einen Fahrtkostenbeitrag für das abgelaufene Jahr müssen ans Landesamt für Personenverkehr im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni gerichtet werden. Um die Verwaltungsabläufe für die jährlich rund 8000 Gesuche zu beschleunigen werden die Formulare ausschließlich online entgegengenommen. Neu ist: Auch im Ausland lebende Arbeitnehmer haben AnrechtEine Neuerung gibt es allerdings: Durch die EU-konforme Auslegung sind auch Beitragsansuchen von außerhalb Südtirol wohnhaften Pendlern zugelassen. "Wer im europäischen Ausland oder in der Schweiz wohnt und in Südtirol seinen Arbeitsplatz hat, kann ansuchen", erklärt Brenner. Natürlich nur, soweit er die anderen, gängigen Kriterien erfüllt. An eine Flut an neuen Ansuchen glaubt die stellvertretende Amtsdirektorin dahingehend aber nicht. "Es wird sich um ein paar Einzelfälle handeln", ist Brenner überzeugt. Endspurt bei den Beiträgen von 2014 Auch werde man sich zügig den neuen Anträgen widmen können, da es keine Altlasten mehr abzuarbeiten gibt. "Die Beiträge für 2014 sind gesichtet und genehmigt", so Brenner. Die Auszahlungen seien im Gange. Für die bis dato noch nicht ausbezahlten Beitragsgesuche von 2014 gelten auch die Neuerungen nicht. Für die heurigen Gesuche in Bezug auf das Jahr 2015 kommen laut Mobilitätslandesrat Mussner bereits die neuen Kriterien zur Anwendung. stol/lpa/ker