„Am stärksten nutzt das Gastgewerbe die Arbeit auf Abruf, um den schankenden und kurzfristigen Bedarf an Arbeitskräften zu decken", so Arbeitslandesrätin Barbara Repetto. Bereits jeder 15. Arbeitnehmer im Gastgewerbe sei auf Abruf beschäftigt, unter den Baristen ist es nahezu jeder Sechste, bei den Kellnern jeder Zehnte. Nimmt man alle auf Abruf abgeschlossenen Verträge, so deckt das Gastgewerbe deutlich mehr als die Hälfte (56 Prozent) davon ab. Daneben sind es vor allem der Handel (zehn Prozent) und die anderen privaten Dienstleistungen (26 Prozent), die verstärkt auf die Arbeit auf Abruf zurückgreifen."Die Arbeit auf Abruf ist eine Möglichkeit, das Haupteinkommen durch eine zweite reguläre Beschäftigung zu erhöhen", erklärt Repetto. Diese Einschätzung bestätigen auch die Daten: So wird die Arbeit auf Abruf in rund der Hälfte der Fälle als Zweitjob genutzt.