„WIKU“-Rentenexperte Helmuth Renzler gibt Auskunft.<BR /><BR /><b>Die Leserfrage:</b><BR /><BR />Ich bin mit 1. Jänner 2024 in Rente und beende mit 31. Dezember 2023 mein Arbeitsverhältnis. Mein Arbeitgeber möchte mich mit 10. Jänner 2024 wieder ganztägig einstellen. Wie viel wird mir bei der Steuererklärung abgezogen, wenn ich den Rentenbetrag und den Monatslohn (rund 2500 Euro) erklären muss? Ist das für mich vorteilhaft?<BR /><BR /><b>Die Antwort des Rentenexperten:</b><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="881012_image" /></div> <BR /><BR />Um Ihre Frage genau beantworten zu können, wäre es notwendig, den genauen monatlichen Bruttobetrag Ihrer zukünftigen Rente zu wissen, ebenso den genauen Bruttobetrag Ihres monatlichen Lohnes. Aber eines kann man schon sagen: Es lohnt sich für Sie auf jeden Fall, nach der Pensionierung wieder eine Arbeitstätigkeit auszuüben. <BR /><BR />Sie müssen sich den Sachverhalt so vorstellen: Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber sagen würde, er erhöht Ihren monatlichen Lohn um den Betrag der monatlichen Rente, würden Sie sicher nicht antworten: „Nein danke, das mag ich nicht, weil ich dann zu viele Steuern bezahlen muss.“ Eher würden Sie erfreut „Ja, danke“ sagen, ohne dabei an die zu bezahlende Steuer zu denken. Dasselbe gilt auch, wenn Sie nach der Pensionierung wieder arbeiten. Der einzige Unterschied besteht darin, dass Sie mittels der Steuererklärung einen Teil der geschuldeten Steuer selbst bezahlen müssen, während Ihnen im Beispiel die gesamte geschuldete Steuer vom Arbeitgeber schon monatlich vom Lohn abgezogen würde. <BR /><BR />Bei einer Arbeitstätigkeit nach der Pensionierung ergibt sich nämlich Folgendes: Das Fürsorgeinstitut NISF/INPS zieht Ihnen monatlich nur die für den Rentenbetrag geschuldete Steuer von Ihrer Rente ab. Der Arbeitgeber hingegen zieht Ihnen nur die für den monatlich bezogenen Lohn geschuldete Steuer ab. Beide ziehen somit zu wenig ab, da Sie durch den Bezug von Lohn und Rente ein höheres Einkommen haben und damit auch einen höheren Prozentsatz an Steuern bezahlen müssten. Bei der Steuererklärung wird dann ausgerechnet, wie viel die zu bezahlende Bruttosteuer auf Ihrem Gesamteinkommen beträgt. <BR /><BR />Von diesem sich so ergebenden Betrag wird dann der vom NISF/INPS schon auf der Rente getätigte Steuerrückbehalt abgezogen und auch jener, den Ihr Arbeitgeber einbehalten hat. Den Differenzbetrag, der sich zwischen Gesamtbruttosteuer und den vom NISF/INPS und Ihrem Arbeitgeber schon einbehaltenen Steuern ergibt, müssen Sie dann selbst einzahlen.<BR /><BR /> Wenn Sie sich monatlich etwa 200 bis 300 Euro von dem vom NISF/INPS ausbezahlten Nettorentenbetrag auf die Seite legen, haben Sie vermutlich den Differenzbetrag zusammen.<BR /><BR /> Der einzige Unterschied zu früher ist somit, dass Sie einen Teil der Steuer selber bezahlen müssen, während Ihnen bisher die geschuldete Steuer immer zur Gänze monatlich vom Lohn abgezogen wurde. <BR /><BR />Wenn Sie jährlich insgesamt über 80.000 Euro verdienen würden, würden Ihnen zum Schluss noch immer etwa 57 Prozent Ihrer monatlichen Nettorente übrig bleiben. Wenn Sie ein geringeres Gesamteinkommen haben, erhöht sich dieser Prozentsatz entsprechend. <BR /><BR />Eine Weiterarbeit nach der Pensionierung lohnt sich somit auf jeden Fall und am Ende des Jahres haben Sie dadurch ein Einkommen erzielt, von dem Sie heute nur träumen können. Nehmen Sie deshalb das Angebot Ihres Arbeitgebers unbesorgt an. Sie können aber auch beim Arbeitgeber beantragen, dass er Ihnen einen höheren Prozentsatz an Steuern monatlich vom Lohn abzieht, sodass Sie bei der Steuererklärung eine geringere Ausgleichszahlung vornehmen müssen.<BR />