Der Bonus Giorgetti – benannt nach Wirtschaftsminister Giancarlo Giorgetti – wurde mit dem Haushaltsgesetz 2025 eingeführt.<BR /><BR /> Er richtet sich an Arbeitnehmer, die bereits die Voraussetzungen für eine vorzeitige Rente erfüllen, aber im Job bleiben: Anstatt dass die Sozialabgaben (Pensionsbeiträge, Beiträge für Arbeitsunfallversicherung usw.), die zu ihren Lasten gehen, an das Renteninstitut NISF/INPS abgeführt werden, wird dieses Geld Monat für Monat mit dem Gehalt an den Arbeitnehmer überwiesen – und zwar steuerfrei. Der Bonus landet also netto beim Arbeitnehmer.<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-71151798_quote" /><BR /><BR /><BR />„Das könnte für viele finanziell gesehen eine recht interessante Maßnahme sein, weil man damit den Lohn spürbar aufstocken kann“, sagt „WIKU“-Rentenfachmann Alexander Oberkofler. <BR /><BR />Ebenso positiv für den Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen regulären Anteil (23,8 Prozent des Bruttogehaltes) an den Sozialabgaben beim NISF/INPS ein. <h3> So hoch ist der Bonus</h3>Doch von wie viel Geld reden wir überhaupt? <BR /><BR />In der Privatwirtschaft machen die Sozialabgaben zu Lasten der Arbeitnehmer – und somit der Bonus – 9,19 Prozent des Bruttogehalts aus, im öffentlichen Dienst 8,89 Prozent. <BR /><BR />Ein Beispiel: Bei einem Monatsbruttolohn von 2.500 Euro fallen rund 230 Euro Rentenbeiträge an. Mit dem Bonus hätte man jeden Monat 230 Euro netto zusätzlich. <h3> Die Voraussetzungen</h3>Wer den Bonus beantragen will, muss bis 31. Dezember 2025 die Bedingungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllen: Männer müssen 42 Jahre und zehn Monate an Versicherungszeiten beisammen haben, Frauen 41 Jahre und zehn Monate.<BR /><BR />Anspruch haben auch jene, die mit der sogenannten „Quote 103“ in Pension gehen könnten (62 Jahre und mindestens 41 Beitragsjahre). <BR /><BR />Ausgeschlossen sind hingegen Personen, die bereits das reguläre Rentenalter (67 Jahre) erreicht haben oder bereits eine andere direkte Rente beziehen.<BR /><BR /> „Sehr wohl ist der Bonus aber mit einer Hinterbliebenenrente und dem Invalidengeld, das vom NISF/INPS ausgezahlt wird, vereinbar“, erklärt Oberkofler. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1204959_image" /></div> <BR /><BR />Der Bonus kann nur einmal im gesamten Arbeitsleben beantragt werden. Er wird dann so lange ausbezahlt, bis man das reguläre Renteneintrittsalter – also 67 Jahre – erreicht. Man kann auch jederzeit – allerdings nur einmal - die Bonuszahlungen stoppen und in Rente gehen. <h3> Gibt es Nachteile?</h3>Viele werden sich nun die Frage stellen, wo ist der Haken an der Sache? <BR /><BR />Einen Nachteil gibt es, ab der ist nicht besonders groß: Durch die geringeren Beitragszahlungen fällt die spätere Rente etwas kleiner aus. <BR /><BR />Dennoch lohnt sich das Modell, so Oberkofler: „Denn die Rente wird trotzdem höher sein als jene, die die Person bis zum Erreichen der Voraussetzungen für die erstmögliche Pensionierung angespart hat. Das hängt damit zusammen, dass der Großteil der Rentenbeiträge zu Lasten des Arbeitgebers geht und dieser Teil wird auf alle Fälle im vollen Ausmaß weitergezahlt.“ <h3> Ansuchen nötig</h3>Um den Bonus Giorgetti nutzen zu können, müssen die Arbeitnehmer ein Ansuchen beim NISF/INPS einreichen. Dies ist für die Beschäftigten der Privatwirtschaft ab September 2025 möglich, für jene im öffentlichen Dienst ab November 2025. <BR /><BR />Das Ansuchen kann ausschließlich digital über die INPS-Webseite mit den eigenen Zugangsdaten (SPID, CIE) gestellt werden. Arbeitnehmer können sich aber auch an ein Patronat wenden.<BR /><BR />Das INPS prüft dann die Beitragsposition und teilt innerhalb von 30 Tagen das Ergebnis sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber mit. Erst danach kann der Bonus in der Gehaltsabrechnung angewandt werden.<BR /><BR /> <a href="mailto:redaktion@stol.it" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Haben Sie ein Fehler gefunden? Geben Sie uns bitte Bescheid.</a>