"Die ohnehin schon unverh?ltnism??ig hohen Strafen sind zum Teil verzehnfacht worden", erkl?rt der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn.Im Falle von Schwarzarbeit sind sowohl der Grundbetrag der Strafe als auch der Zuschlag f?r jeden Besch?ftigungstag um 30 Prozent angehoben worden. Arbeitgeber m?ssen f?r eine nicht angemeldete Person nunmehr im Falle einer Kontrolle mit einem Betrag von mindestens 3.900 Euro zuz?glich 65 Euro je Arbeitstag rechnen. Sollten mehrere Personen irregul?r besch?ftigt sein, wird dieser Betrag entsprechend multipliziert.Erh?ht wurde auch die Sanktion f?r die unangemeldeten "Probezeiten", das hei?t, wenn Arbeitskr?fte bereits vor dem gemeldeten Arbeitsbeginn besch?ftigt werden. Die Erh?hung von ebenfalls 30 Prozent ist auf einen Sockelbetrag von 1.000 bis 8.000 Euro und einem Zuschlag f?r jeden Arbeitstag von 30 Euro zu berechnen und bewirkt nunmehr eine Sanktion im Ausma? von mindestens 2.600 Euro.Die Strafen f?r Arbeitszeitverletzungen wurden verzehnfacht. "Das kommt einer perzentuellen Erh?hung von 1000 Prozent gleich", rechnet Sinn vor. "Diese Strafen kommen zwar wegen der vor einigen Jahren erlaubten Flexibilisierung der Arbeitszeiten innerhalb von Berechnungszeitr?umen bis zu einem Jahr nicht mehr oft zur Anwendung, sind aber nunmehr empfindlich hoch", so Sinn. Wird die Arbeitszeit von durchschnittlich 40 Wochenarbeitsstunden beziehungsweise 48 Wochenarbeitsstunden im Jahresschnitt ?berschritten oder der w?chentliche Ruhetag nicht gew?hrt, so betr?gt die Strafe nunmehr zwischen 1.000 und 7.500 Euro. Sollten mehrere Arbeitnehmende von dieser Gesetzesverletzung betroffen sein, so schnellt die Strafe f?r die Arbeitgebenden auf 7.500 Euro und bei mehr als zehn Arbeitnehmenden bis auf 50.000 Euro an. Die Verzehnfachung der Strafen f?r Arbeitszeitverletzungen betrifft auch die Unterschreitung der t?glichen Ruhezeit von mindestens elf zusammenh?ngenden Stunden. Galt bisher f?r den Einzelfall eine Sanktion von 50 bis 150 Euro, so betr?gt diese nunmehr 500 bis 1.500 Euro. Wenn mehrere Arbeitnehmende davon betroffen sind, sind die Strafen entsprechend h?her und k?nnen bis 15.000 Euro ausmachen.