Um das Familieneinkommen zu stützen, gibt es von der Region einen Zuschuss für jene Südtiroler, die ihre Arbeit ganz oder zeitweilig verloren haben oder sich in der Lohnausgleichskasse befinden. Die Geldmittel dafür kommen von der Region, aber die Ansuchen werden vom Land abgewickelt. Bis zum 31. Jänner 2010 kann für Arbeitslosigkeit aufgrund der Wirtschaftskrise in der Zeit zwischen dem 1. September 2008 und dem 31. August 2009 um einen gesonderten Zuschuss angesucht werden. Anträge und Auskünfte erhält man bei allen Patronaten. In der Landesabteilung Sozialwesen, informiert Paola Naclerio im Amt für Vorsorge über die Beihilfe. Wichtige Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses sind die Ansässigkeit in der Region Trentino-Südtirol. Weiters muss das letzte Arbeitsverhältnis in der Provinz Bozen gewesen sein und die Dauer der Beschäftigung darf nicht weniger als 180 Tage betragen. Zudem darf keine staatliche Beihilfe für Arbeitslosigkeit von mehr als 886,31 Euro im Monat bezogen werden und es bedarf einer Erklärung des letzten Arbeitgebers, dass die die Entlassung oder die zeitweilige Aufhebung aufgrund der Wirtschaftskrise erfolgte. Die Formulare und weitere Informationen gibt es auch im Internet.