Dienstag, 29. November 2011
Aufschub für Registrierung der PEC-Adresse
Öffentliche Körperschaften, Kapital- und Personengesellschaften sowie in einem Berufsverzeichnis eingetragene Freiberufler müssen eine zertifizierte E-Mail Adresse (PEC) an die Handelskammer mitteilen.