Laut Dekret müssten diese Autos nach 60 Tagen in Italien zugelassen werden. Diese Bestimmung betrifft viele ausländische Mitarbeiter, welche in Italien beschäftigt sind und nun ihre Fahrzeuge in Italien zulassen müssten.„Dem HGV ist die Thematik seit Inkrafttreten des Sicherheitsdekretes bekannt und so haben wir uns frühzeitig um Klärung des Sachverhaltes bemüht. Dieses Dekret ist nicht bis zum Ende durchdacht und schafft somit mehr Unsicherheit als Sicherheit“, kritisiert HGV-Präsident Manfred Pinzger. Weder ein entsprechendes Rundschreiben des Innenministeriums noch Auskünfte verschiedener Behörden hätten Klarheit geschaffen.Auf ausländische Arbeitskräfte angewiesenViele Wirtschaftssektoren, insbesondere auch das Gastgewerbe, sind laut HGV auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. „Das genannte Sicherheitsdekret und die Folgen verschlechtern die Ausgangssituation Südtirols im Wettbewerb um Arbeitskräfte erheblich, da man davon ausgehen kann, dass kein Mitarbeiter, der sich aufgrund eines saisonalen Arbeitsvertrages in Italien aufhält, bereit sein wird, sein Fahrzeug in Italien anzumelden, bzw. dieses während seiner Tätigkeit in Italien nicht mehr zu benutzen,“ heißt es von Seiten des HGV. „Uns geht es nun darum, Klarheit zu schaffen und Erleichterungen zu erzielen“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger. Der HGV ist in Kontakt mit den Südtiroler Parlamentariern und mit Landeshauptmann Arno Kompatscher, der die Thematik aufgegriffen hat und diese auf der Ebene der Staat-Regionen-Konferenz vorbringen wird, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV. stol