Es liegt am Begünstigten, zu beweisen, dass die Überweisung an sein privates Konto kein Einkommen darstellt. Hierzu muss er seiner Bank erklären, woher diese Überweisung stammt.Der Bankbeamte muss diese Erklärung bewerten und entscheiden, ob er die volle Summe ausbezahlt oder den Rückbehalt von 20 Prozent vornimmt und der Agentur für Einnahmen überweist.Nach heftigen Protesten hat das Wirtschaftsministerium am Mittwoch die gegen die Steuerhinterziehung vorgesehene Bestimmung suspendiert.In einer Presseaussendung heißt es, der automatische Einbehalt sei nicht mehr notwendig, da es mittlerweile einen automatischen Datenaustausch zwischen mehreren Staaten gebe.Damit wird die Regelung, die den Einbehalt von 20 Prozent von Summen vorsieht, die aus dem Ausland an Private in Italien überwiesen werden, mit sofortiger Wirkung suspendiert, schreibt die Wirtschaftszeitung „Il sole 24 ore“.Die seit dem 1. Februar 2014 bereits einbehaltenen Summen werden den Kontoinhabern von den Banken rückerstattet, habe das Ministerium mitgeteilt.stol